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Die Hohenzollern in Franken
...von der Burggrafschaft Nürnberg zu den Markgraftümern Ansbach und Bayreuth
Das Herrscherhaus der Hohenzollern hatte über mehrere Jahrhunderte eine herausragende Stellung im Mittleren Franken bis zum Ende des sog. "Alten Reichs" im Jahr 1806.
Auf dieser Seite erfahren Sie einen Abriss der Geschichte zu diesem Thema. Dazu finden Sie eine Auswahl der an diese hohenzollerschen Herrschaftsgebiete anstoßenden Grenzsteinlinien.
Die Burggrafschaft Nürnberg
Die Geschichte beginnt in Nürnberg, genauer gesagt in der BURGGRAFSCHAFT NÜRNBERG.
Hier herrschten ab etwa 1190 die Hohenzollern als Burggrafen von Nürnberg (Burggraf Friedrich VI. von Nürnberg) mit einem weitläufigen Territorium.
1427 verkauften die Hohenzollern dann die Burg an die Freie Reichsstadt Nürnberg, wodurch das Territorium in das "Land op dem Gepirg" (späteres Markgraftum Brandenburg - Culmbach) und dem "Land unter dem Gepirg" (späteres Markgraftum Brandenburg - Onolzbach (=Ansbach)) aufgeteilt wurde. Es blieb aber zunächst einheitlich regiert.
Die Burggrafschaft Nürnberg bildete das fränkische Stammland der Hohenzollern.
Die endgültige Trennung in zwei selbständige Territorien Kulmbach (später Bayreuth) und Ansbach erfolgte 1486 nach dem Tod von Markgraf Albrecht Achilles.
LINK: Die innerhohenzollersche Grenzlinie
Mit der Teilung bildeten sich die neuen Machtzentren um Nürnberg herum aus: z.B. Cadolzburg, Ansbach, Kulmbach und Bayreuth.
Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation (kurz: Altes Reich) spielten die Burggrafen von Nürnberg schon wegen ihrer Nähe zum Kaiser eine herausgestellte Rolle in der Reichspolitik. 1363 erfolgte dann die Hebung in den Reichsfürstenstand. 1415/ 17 wurden sie mit der Mark Brandenburg belehnt. So stiegen sie in den Rang der Kurfürsten auf, die letztlich bei der Kaiserwahl mitwirkten.
Im 15. Jahrhundert dann verschwand der Begriff des Burggrafentums. An seine Stelle traten die Markgrafschaften Ansbach und Bayreuth.
Zunächst waren die Zentren die Plassenburg in Kulmbach (deshalb auch Brandenburg-Culmbach) und Ansbach (auch Onolzbach).
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Ziegelbrenner / CC BY-SA (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/)
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Die Markgrafschaften
Brandenburg - Ansbach und Brandenburg - Bayreuth
Die Markgrafschaft Ansbach entwickelte sich aus dem untergebirgischen Landesteil der Burggrafschaft Nürnberg. Zusammen mit dem obergebirgischen Landesteil, der Markgrafschaft Kulmbach (später Bayreuth) bildete es die fränkischen Stammlande der Hohenzollern.
Der Titel Markgraf entstammt dem Herrschertitel der Mark Brandenburg, in deren Besitz Burggraf Friedrich IV. von Nürnberg 1415/17 gelangte. Dieser Begriff wurde durch die Hohenzollern dann für ihre fränkischen Gebiete angewandt.
Die endgültige Trennung in zwei selbständige Territorien erfolgte schließlich 1486 nach dem Tod von Markgraf Albrecht Achilles.
Entsprechend der 1473 von Albrecht erlassenen Dispositio Achillea wurde dabei das hohenzollernsche Herrschaftsgebiet in Franken unter seine beiden jüngeren Söhnen aufgeteilt.
Die Zuweisung der beiden Landesteile wurde durch Losentscheid entschieden. Friedrich II. fiel dabei mit dem untergebirgischen Land das spätere Fürstentum Ansbach zu, während sein Bruder Siegmund mit dem zweiten Landesteil das nachmalige Fürstentum Kulmbach erhielt.
Mit dem frühen Tod von Siegmund wurden dann beide Markgrafschaften vorübergehend durch Friedrich II. in Personalunion geführt, behielten aber immer ihre formale Eigenständigkeit.
Auch nach dem Übergang der Territorien an Preußen im Jahr 1792 blieben es bis zur Übergabe an das Königreich Bayern 1806 - 10 eigenständige Territorien.
Die preußische Herrschaft in Franken
Im Jahr 1769 fiel nach den hohenzollerschen Hausgesetzen das Markgraftum Brandenburg-Bayreuth in die Hand von Markgraf Alexander von Brandenburg-Ansbach. Damit wurden beide Margraftümer in einer Personalunion geführt, blieben alber dennoch eigenständige Territorien.
Da über den Vertrag von Nürnberg am 29.11.1695 vom Haus Brandenburg und dem Haus Hohenzollern bereits eine Regelung bestand, wie beim Aussterben des Mannesstamms zu verfahren sei und Alexander kinderlos geblieben war, wurden am 16.01.1791 in einem Geheimvertrag (gem. Passus im Vertrag von Teschen, 13.05.1779) durch Alexander die beiden Markgraftümer an das Königreich Preußen übergeben.
Mit dem Jahr 1792 übernahm dann das Königreich Preußen in Person von Karl August von Hardenberg die Regentschaft. Die beiden Markgraftümer, die von da an den Zusatz "Königlich Preuißisch" erhielten, blieben aber bis zur Mediatisierung im Jahr 1806/10 eigenständige Herrschaftsbereiche.
Das Preußische Königreich forcierte in dieser Zeit die Umsetzung fester Landesgrenzen und änderte damit das Herrschaftssystem hin zu einem TERRITORIUM CLAUSUM.
So wurden viele Fraischgrenzen in dieser Zeit echte Landesgrenzen.
Beispiele
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1803 Landegrenze mit der Churpfalz Baiern
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1804 Landesgrenze mit dem Fürstentum Hohenlohe- Schillingsfürst
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1805 Landesgrenze mit dem Fürstentum Hohenlohe-Waldenburg
Archivalien zu den Grenzlinien der Hohenzollern in Franken
Preger, Theodor: Die Handschriften des Historischen Vereins für Mittelfranken, Bd.: 1, Ansbach, 1907
Inhaltspunkte I.3 bis I.5 (=S 368 bis 437)
(NICHT VERFÜGBAR)
Die Grenzsteinlinien der Hohenzollern in Franken
Es gab natürlich nicht nur zwischen den Markgrafschaften eine versteinte Grenzlinie, sondern auch mit den Nachbarn .
So sind derzeit Grenzsteinlinien bekannt mit:
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Kurpfalz Baiern
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Fürstentum Neuburg-Donau
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Reichsstadt Rothenburg (Landhege)
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Fürstentum Hohenlohe Schillingsfürst
Die Grenzlinien zwischen den Markgrafschaften Brandenburg-Onolzbach (Ansbach) und Brandenburg-Culmbach
BO - BC
Die Aufteilung der Herrschaftsgebiete erfolgte im Rahmen der Dispositio Achillea (1473), die nach dem Tod des Markgrafen Albrecht Achilles im Jahr 1486 wirksam wurde.
Die Grenzlinien zwischen der Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach und der Reichsstadt Rothenburg
AN - SR (LANDHEGE ROTHENBURG)
Die Grenzsteinsetzung geht auf einen Vertrag zwischen Joachim Ernst Markgraf zu Brandenburg und dem Bürgermeister und Rat der Stadt Rothenburg vom 27.12.1617 zurück. An den drei Grenzabschnitten wurden identische Grenzsteine gesetzt, die sich lediglich in der Art der Nummerierung unterscheiden.
Die Grenzlinie zwischen dem kgl.-preuß. Markgrafentum Bayreuth und der Kurpfalz Bayern
Pr-PB
Auf der Grundlage des Hauptlandesvergleiches vom 30. Juni 1803 zwischen dem Königreich Preußen und dem Fürstentum Pfalz Baiern wurden auf der festgelegten Grenzlinie insgesamt 183 Grenzsteine gesetzt.
Die Grenzlinie zwischen dem kgl.-preuß. Markgrafentum Ansbach und dem Fürstentum Hohenlohe-Schillingsfürst
HG-PG
1798 wurde diese echte Landesgrenze erstmals verpflockt und dann im August 1804 versteint. Es wurden insgesamt 100 Grenzsteine gesetzt,