Denkmalschutz ☰ projekt HISTORISCHE GRENZE
Die Grenze des
Königreichs Württemberg mit dem Großherzogtum Baden
Geschichtlicher Hintergrund
Das Großherzogtum Baden ist wie das Königreich Württemberg ein Konstrukt von Kaiser Napoleon Bonna Parte. Nach Gründung des Deutschen Reiches im Jahr 1871 bestanden beide bis dahin voll souveränen Staaten als teilsouveräne Gliedstaaten des Deutschen Reiches fort, bis sie kurz nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1952 unter Einbeziehung des Landes der Hohenzollern zum Bundesland Baden-Württemberg vereint worden sind.
Bildnachweis: Ssch, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons
Die Grenze zwischen dem Königreich Württemberg im Osten und dem Großherzogtum BAden im Westen wird bei Siegmaringen nur einmal kurz durch das hohenzollersche Gebiet unterbrochen, das ab 1791 zu Preußen gehörte.
Die ehemalige Grenze zwischen Baden und Württemberg verlief damals quer durch den Enzkreis und ist heute noch an vielen Stellen zu erkennen.
Im nördlichen Enzkeis verläuft die Grenze zwischen Bretten und Knittlingen, Maulbronn, Ötisheim und Mühlacker sind württembergisch, Neulingen, Kieselbronn und Niefern-Öschelbronn sind badisch.
Eine Sonderposition hat Ölbronn-Dürrn, da Ölbronn zum ehemals württembergischen Landesteil gehört und Dürrn zum badischen.
Mitten im Enzkreis befindet sich die Stadt Pforzheim (badisch). südwestlich von Pforzheim sind die badischen Gemeinden Neuhausen und Tiefenbronn. Die württembergischen angrenzenden Gemeinden im Uhrzeigersinn sind Wurmberg, Wiernsheim, Wimsheim, Mönsheim, Friolzheim und Heimsheim. Dann folgen außerhalb des Enzkreises Weissach, Rutesheim, Renningen, Weil der Stadt, Bad Liebenzell, Schömberg, Höfen, Dobel, Bad Herrenalb. Im westlichen Enzkreis befinden sich das ehemals württembergische Engelsbrand, Neuenbürg, Birkenfeld und Straubenhardt. Straubenhardt hat eine Sonderposition: Die Teilorte Schwann, Conweiler, Ottenhausen, Feldrennach sind württembergisch, der Ortsteil Langenalb ist badisch wie ausch die angrenzenden Gemeinden Marxzell und Karlsbad.
Ebenfalls eine Sonderposition hat die Gemeinde Keltern: der Ortsteil Niebelsbach ist württembergisch, Dietlingen, Ellmendingen, Dietenhausen sind badisch. Folgt man nun weiter um den Enzkreis im Pforzheim herum, dann kommt noch Remchingen, Kämpfelbach, Königsbach-Stein, Eisingen Ispringen die zum ehemals badischen Landesteil gehören.
Für die Vermessung ist es wichtig, welchem Landesteil eine Gemeinde angehörte, da die erstmalige Vermessung der Grundstücke (Landesvermessung) in den ehemaligen badischen und württembergischen Landesteile nach unterschiedlichen Methoden und auch zu unterschiedlichen Zeiten erfolgte.
Bei manchen Vermessungsarbeiten muss noch auf alte Urkunden zurück bis zum Jahr 1820 zurückgegriffen werden.
Die Grenzsteine
Die Grenzsteine markierten neben der Grenze zwischen den beiden Herrschaftsgebieten auch oft die Grenze zwischen Grundstücken wie Nutztierweiden und Forstgrundstücken. Bei den Förstern waren die Nutztiere nicht sehr beliebt, weil diese die Triebe junger Bäume fraßen und somit den Baumwuchs stark einschränkten. Es kam zu Konflikten zwischen den Tierhaltern und Förstern, dabei versetzen die Nutzierhalter sogar Grenzsteine. Dieses Vergehen wurde schwer bestraft. Die Versetzung der Grenzsteine konnte durch sogenannte "Grenzsteinzeugen" nachgewiesen werden. Grenzsteinzeugen sind kleine Gegenstände aus haltbaren Materialien wie Glas oder Ton, zum Beispiel vielfach gebrannte Tontäfelchen mit Kürzel oder Wappen. Die Grenzsteinzeugen wurden unter dem Grenzstein im Boden eingegraben und bei Versetzung des Steins konnte anhand dieser Zeugen dann der Originalstandort des Grenzsteins nachgewiesen werden.
Externer Link: https://www.leo-bw.de/themen/grenzsteinzeugen
Die historischen Grenzsteine zwischen dem Königreich Württemberg und dem Großherzogtum Baden sind noch in großem Umfang erhalten, allerdings stehen einige von ihnen noch nicht unter Denkmalschutz. Das Ziel von HISTORISCHE GRENZE ist, diese zu erfassen und anschließend Denkmalschutzanträge zu senden.
Auf diesem Grenzstein sieht man das Wappen des Großherzogtum Baden und die Grenzsteinnummer 4
Grenzstein mit den Württembergischen Hirschstangen und dem Setzungsjahr 1821.
Hinweis: Zur Zeit der Setzung wurde die "2" noch als "Z" geschrieben.
Ergänzende Hinweise zu diesem Thema finden Sie auch auf den folgenden Seiten: