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Grenzsteinforschung

Was ist Grenzsteinforschung?

Das Ziel der Grenzsteinforschung liegt darin möglichst viele historische Hoheitssteine aufzuspüren, sie zu registrieren, archivalisch zu unterlegen und sie dann dem Schutz des Denkmalrechts zu unterstellen.

Um das zu erreichen ist die Herrschaftsgeschichte der entsprechenden Region zu erforschen, Archivalien in den Archiven zu sichten, das Internet zu durchsuchen und die Menschen der Region zu befragen.

Mit dem Wissen bewaffnet beginnt dann die Suche nach den einzelnen Hoheitssteinen, deren Positionen aus den alten Karten, aus den Erzählungen der Menschen vor Ort und den gesichteten Verträgen und Versteinungsprotokollen hervorgehen.

Manchmal, auch das ist die Realität, braucht man einfach nur Glück.

Oft aber sind diese Grenzsteine schon entfernt worden, um entweder zerstört oder in Lapidarien ausgestellt zu werden. Manchmal landen sie auch im privaten Garten...

Forschung ist hier dann nicht mehr möglich, weil teilweise die historischen Standorte nicht mehr rekonstruierbar sind.

Beim Brainstormen

Das "Projekt HISTORISCHE GRENZE" hat sich zum Ziel gesetzt möglichst alle historischen Hoheitssteine im Mittleren Franken aus der Zeit des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation (bis 1806) zu finden, zu erfassen und dem Denkmalschutz zuzuführen.

Schon durch die Registrierung des historisch belegten Originalstandorts wird, selbst bei einem Verlust des Steins, die geschichtliche Forschung weiterhin ermöglicht.

Die fotografische Sicherung, die Vermessung mit Geodaten und die Veröffentlichung der Postionen und deren geschichtlichen Hintergrunds auf dieser Seite schaffen eine breitere Aufmerksamkeit für diese Zeugen der Vergangenheit und erhöhen damit auch deren Schutz.

Durch Projekte wie GRENZWANDERWEG und eine aktive Pressearbeit möchten wir das Interesse an diesem Thema steigern, was zusätzlichen Schutz für diese Zeugen der Vergangenheit bringen wird.

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Grenzsteinerfassung

Historische Grenzen schwinden aus unserer Wahrnehmung, wenn wir nicht die steinernen Zeugen, die Grenzsteine, sichern.

In der Vergangenheit sind viele dieser historischen Territorialsteine verschwunden. Teilweise fielen sie dem Straßenbau zum Opfer, andere landeten dekorativ in Vorgärten oder wurden von offiziellen Stellen von ihrem Standort genommen.

Seit der durch uns initiierten Grenzsteinerfassung mit genauen Geodaten ist die Rate der Grenzsteindiebstähle deutlich gesunken. Wir mussten hier bislang einen Fall verschmerzen. LINK [BLOGARTIKEL]

 

Hoheitssteine, wie sie bei uns erfasst werden, stehen i.d.R. im Eigentum des Bundeslandes auf dessen Territorium sie stehen.

Wir hoffen durch unsere Arbeit dieses geschichtliche Erbe schützen zu können und unseren Beitrag zu einer dauerhaften Bewahrung dieser historischen Denkmäler zu leisten.

Örtliche Initiativen, die Feldgeschworenen und Privatpersonen unterstützen uns hierbei sehr kooperativ.

Wie gehen wir vor...?

Wenn wir im Rahmen unserer Tätigkeit von einem historischen Hoheitsstein Kenntnis erlangen, wird dieser in unsere Grenzsteinkarte eingetragen. Dazu wird eine Kurzinformation erstellt, die in der Karte mit aufrufbar ist. Vor der Verifizierung des Steins wird dieser mit einem "?" dargestellt.

Danach folgt so bald als möglich eine Überprüfung vor Ort. Diese Überprüfung umfaßt folgende Punkte:

  • ist der Stein vorhanden?

  • welche Geodaten hat der Setzungsort?

  • ist der Stein ein Originalstein oder eine Replik?

  • steht der Stein unter Denkmalschutz, bzw. hat er dafür die Voraussetzungen?

Kann ein Grenzstein nicht aufgefunden werden, dann wird er in der Grenzsteinkarte mit einem "X" dargestellt.

 

Hier folgen dann in der Regel noch Nachermittlungen. Manche Steine wurden versetzt, um sie zu schützen.

Die neuen Standorte sind in alten Dokumenten so nicht herauszulesen.

Wird der Stein vor Ort verifiziert, dann entfällt das "?" in der Karte, wurde er zudem fotographiert ist eine Kamera als Symbol eingetragen. Damit ist der Stein "voll erfaßt".

Wir arbeiten mit Ermittlungen im Internet, suchen in Dokumenten, überprüfen die Urkatasterkarte der Bayerischen Vermessungsverwaltung und sichten die aktuellen Denkmallisten.

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Das Herrschaftssystem im Mittleren Franken

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Im Herrschaftssystem des Mittleren Franken in der Zeit eines "Alten Reichs", also bis zur Mediatisierung um das Jahr 1806, herrschte das sog.

TERRITORIUM NON CLAUSUM

vor.

 

Dies war die Herrschaftsausübung nicht in einem in sich abgeschlossenen Gebiet, sondern nach Herrschaftsrechten. So ist es zum Beispiel erklärlich, dass die Stadt Fürth eine ganze Epoche lang die sog. "Dreiherrschaft" hatte, also von den drei Mächten Nürnberg, Ansbach und Bamberg gleichzeitig beherrscht wurde, was die Machtausübung teilweise blockierte.

Wichtig ist hier die sog. Fraischgrenze. Eine Fraisch oder Fraiß ist eine Hochgerichtsgrenze, die festlegt, welches Gericht in diesem Bereich über Straftaten richten darf, deren Urteile mit dem Tod oder mit Verstümmelungen einhergingen.

Diese Fraischgrenzen wurden dann später, Ende des 18. Jahrhunderts, zu echten Landesgrenzen.

Dies erfolgte im Wesentlichen durch das Bestreben Preußens, das sich zu dieser Zeit in Franken eine erhebliche Machtbasis gesichert hatte.

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Das "Ruthen"-Maß

In der Zeit des "Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation" gab es keine metrischen Maße, die vereinheitlicht Verwendung fanden. So finden sich in den historischen Akten teilweise recht unterschiedliche Längenmaße, die nur schwer umzurechnen sind.

Im Bereich des Mittleren Franken waren die Hohenzollern sehr mächtig und einflussreich, so dass weitgehend auch deren Maßeinheiten übernommen worden sind.

Die hohenzollersche Ruthe hat 3,598 Meter.

Auch wenn die Ruthe überregional als Längenmaß durchaus üblich war, so hatte sie -je nach Herrschaftsbereich- unterschiedliche Längen, was die Übersetzung alter Texte in eine für uns verständliche Sprache und von uns genutzten Maßen schwierig macht.

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