Denkmalschutz ☰ projekt HISTORISCHE GRENZE
Die Petition an den Bayer. Landtag
vom 29.05.2020:
"Ausübung des Eigentumsrechts an im staatlichen Eigentum befindlichen Hoheitssteinen
und
Prüfung der Installierung eines
Landesbeauftragten für die Kleindenkmäler"
Aktuell gibt es keine staatliche Stelle, die das Eigentum an dem Staat gehörenden historischen Hoheitssteinen ausübt. Eine Anfrage an das eigentlich zuständige Finanzministerium wurde nach 3 Jahren an das Kunstministerium abverfügt. Dem willfährigen Umgang mit diesen Zeugen der Geschichte ist damit Tür und Tor geöffnet und wir laufen Gefahr, trotz Denkmalschutz diese Schätze dauerhaft zu verlieren.
Ein Landesbeauftragter für die Kleindenkmäler könnte das Interesse der Bayerischen Staatsregierung an diesen Denkmälern unterstreichen und zudem die bestehenden Behörden deutlich entlasten.
Ein Beispiel von vielen...
GEFUNDEN IN EINEM LAPIDARIUM BEI WILHERMSDORF - ein Jagdgrenzstein aus dem Jahr 1688, der das höhere Jagdrecht der Markgrafen von Brandenburg Onolzbach (=Ansbach) abgrenzte. Nach dem Kenntnisstand von HISTORISCHE GRENZE ist er der letzte seiner Art überhaupt. Wo er von der Grenzlinie genommen worden ist, kann nicht mehr nachvollzogen werden.
Klärung der Zuständigkeit als ersten Schritt...
OHNE ZUSTÄNDIGKEIT einer das Eigentum ausübenden Stelle, wird es
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keinen geben, der sich um die Instandhaltung der Hoheitssteine kümmert
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keinen geben, der die Genehmigung erteilt/ verweigert, dass ein historischer Grenzstein entfernt werden darf
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keinen geben, der ordnungsrechtlich gegen unrechtmäßigen Gebrauch vorgeht
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keinen geben, der Schadensersatzforderungen bei Beschädigungen stellt und sich um die Wiederinstandsetzung kümmert
Aus diesem Grund hat HISTORISCHE GRENZE nach inzwischen 4 Jahren in der Warteschleife der Ministerialbürokratie nun eine Petition an den Bayerischen Landtag gestellt. (29.05.2020)
Nur mit einer festgelegten Zuständigkeit steht dann ein zentraler Ansprechpartner zur Verfügung.
"Landesbauftragter für die Kleindenkmäler" als Lösungsansatz...
Um historische Hoheitssteine wirkungsvoll schützen zu können, braucht es einen zentralen Ansprechpartner für alle Fragen, die diese Thematik betreffen. Da hier der Bezug auch zu den anderen Kleindenkmälern, wie den Marterln, Steinkreuzen und Ruhesteinen, zwingend gezogen werden muss, sollte der Aufgabenbereich auf ALLE KLEINDENKMÄLER erweitert sein.
Die aktuelle Aufteilung der Aufgaben betrifft das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege und die Unteren Denkmalschutzbehörden. In der Spezifizierung von Bau- und Bodendenkmälern übernehmen die Kleindenkmäler als Teil der Baudenkmäler eine untergeordnete Rolle.
Dies ergibt sich aus der Struktur der Denkmalschutzbehörden. Dort wird i.d.R. das Bauamt mit dem Denkmalschutz verschränkt. Damit sind die Denkmalschutzbehörden auf Gebäude fokussiert. Grenzsteine, Marterl und Sühnekreuze sind mit dieser Ausrichtung auf verlorenem Posten. Die Arbeitsbelastung der Behörden stellt dann noch den Rahmen, dass Kleindenkmäler kaum behördliche Beachtung finden können.
Mit dem Gesamtumstand, dass keine eigentumsrechtlich verantwortliche Stelle zu existieren scheint und addiert mit der bestehenden Belastungssituation der Denkmalschutzbehörden, stellt sich die Frage nach der Lösung:
Als Lösungsansatz schlagen wir vor
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die Einsetzung eines Landesbeauftragten für die Kleindenkmäler
Dieser wäre zuständig für
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die Ausübung des Eigentumsrechts an dem Staat gehörenden Kleindenkmälern (auch ordnungsrechtlich),
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die Prüfung der Schutzwürdigkeit von Kleindenkmälern,
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die Sicherstellung des Schutzes von Kleindenkmälern und als
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Ansprechpartner in allen Fragen, die die Kleindenkmäler betreffen.
Als Stelle der Ausübung des staatlichen Eigentumsrechts wäre er beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat anzusiedeln, idealerweise in einem Referat 510 "Landesbeauftragter für die Kleindenkmäler" bei der Abteilung V "Heimat".
Durch die hier vorzunehmende Verschränkung von Aufgaben zweier Ministerien, dem BayStMFH (Bayerisches Staatsministerium für Finanzen und für Heimat als Verwalter des staatlichen Fiskalats) und dem BayStMWK (Bayerisches Staatsministierum für Wissenschaft und Kunst als Oberster Denkmalschutzbehörde) wäre die Zuweisung der denkmalschutzrechtlichen Aufgaben unter die Fachaufsicht des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege zu stellen sein.
Damit wäre ein rechtlich einwandfreies Zuständigkeitsgefüge geschaffen, das die bestehenden Denkmalschutzbehörden deutlich entlastet und die Kleindenkmäler schützt.
...ein letztes Beispiel
GEFUNDEN NÖRDLICH VON DÜRRNBUCH/ LKr. NEA - ein um das Jahr 1999, trotz Denkmalschutz vom Originalstandort entfernter Grenzstein der Hohenzollern aus dem Jahr 1753 und ein extrem seltener Jagdstein des Markgraftums Brandenburg Kulmbach findet sich mit einem weiteren Stein auf einer Wiese nördlich von Dürrnbuch an der Friedenseiche.
Das Landesamt für Denkmalpflege und die Untere Denkmalschutzbehörde beim LKr. NEA sind verständigt.
Durch das Engagement einer einzelnen Mitarbeiterin beim Bauamt des Marktes Emskirchen wird es wohl nun möglich diesen Stein an seinen historischen Platz zurück holen zu können.
Die Schriftsätze der Petition in chronologischer Reihenfolge
29.05.2020 Stellung der Petition an den Bayerischen Landtag - Textfassung ohne Namensnennung
25.11.2020, 12:15 Uhr - Beratung im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst
Frau Dr. Weigand (MdL) trug am 25.11.2020, gegen 12:15 Uhr, im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst die Petition vor und würdigte die Problematik als bestehend.
Als Ergebnis resümierte Frau Dr. Weigand:
Für die Ausübung des Eigentumsrechts an im staatlichen Eigentum stehenden historischen Grenzsteinen sind die jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden, im Speziellen die Unteren Denkmalschutzbehörden zuständig.
Es besteht aber das Problem, dass es hier offensichtlich Wissensdefizite gebe. Diese sollten durch Informationsgabe beseitigt werden. Im Bereich des Schutzes der historischen Grenzsteine und in Bezug auf den Denkmalschutz sollen die Feldgeschworenen und die Heimatpfleger mehr eingebunden werden.
Die schriftliche Ausfertigung liegt seit dem 15.01.2021 bei HISTORISCHE GRENZE vor.
Der ursprüngliche Antrag, der erreichen sollte, dass eine Stelle benannt wird, die das Eigentumsrecht einer bestimmte Stelle zuweisen sollte, wie auch die Anregung eines "Landesbeauftragen für die Kleindenkmäler" wurde abgelehnt.
Wichtig hierbei sind aber die Erläuterungen des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst. Hierin wird das Eigentumsrecht und die Ausübung des Eigentumsrechts hinreichend erläutert.
2021-01-12 ABSCHLUSSBERICHT MIT AUSARBEITUNG GRENZSTEINEIGENTUM UND ZUSTÄNDIGKEITEN