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Die Petition an den Bayer. Landtag
vom 26.04.2021:

 

"Struktur der Unteren Denkmalschutzbehörden mit den daraus resultierenden Problemstellungen und Interessenskonflikten in der praktischen Umsetzung des Denkmalschutzes für historische Hoheitssteine unter Beachtung der Vorgaben aus der Bayerischen Verfassung und dem Denkmalschutzrecht
 

Die Denkmalschutzbehörden und ihre Strukturen beruhen nicht nur im Freistaat Bayern auf der Grundlage einer architektonischen Ausrichtung im Denkmalschutz. So sind die entsprechenden Stellen meist mit Mitarbeitern besetzt, die in Architektur oder Verwaltung ausgebildet sind, eine historisch orientierte Ausbildung ist die Seltenheit und meist nicht vorhanden.

Weiterhin ist die finanzielle Ausstattung dieser Behörden eher als rudimentär zu bezeichnen, da man in der Mittelzuweisung den Kostenaufwand für historische Hoheitssteine nicht berücksichtigt.

Dennoch sollen -siehe Petition vom 29.05.2020- genau diese Behörden das Eigentumsrecht an im Staatseigentum befindlichen Hoheitssteinen mit allen Rechten und Pflichten ausüben.

Die so entstehenden Problemfelder werden in der Petition thematisiert. Die gestellten Anträge sind darauf ausgerichtet die historischen Hoheitssteine besser zu schützen, denn aktuell findet der Denkmalschutz nur auf dem Papier statt.

Dies wird an einem praktischen Fall einer Zerstörung eines Hoheitssteines mit einer Zeitstellung im Jahr 1617 und den Folgereaktionen der Behörden beschrieben und erläutert.

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BILD - BAYERISCHE LANDTAG - MÜNCHEN
v.l.n.r.

Frau Dr. Sabine Weigand, MdL

Herr Jürgen Nickel, Historische Grenze

Herr Robert Brannekämper, MdL

Als Reaktion auf die gestellte 2. Petition von HISTORISCHE GRENZE fand am 21.07.2021 ein Treffen im Bayerischen Landtag statt, um die aufgeworfenen Fragen zu diskutieren. Hierbei wurde die Arbeit von HISTORISCHE GRENZE gelobt und Unterstützung zugesagt.

Voraussichtlich im 1. Quartal des Jahres 2022 soll es ein Richtlinienpapier geben, das den Umgang, die Kostenübernahme und weitere mit der Thematik verbundene Sachverhalte übersichtlich regeln soll. Dieses Schreiben wird dann an alle Stellen versandt, die mit historischen Grenzsteinen Umgang haben. Dies sind u.a.
 

•          Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

•          Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

•          Ämter für ländliche Entwicklung

•          die Unteren Denkmalschutzbehörden

•          die Feldgeschworenenvereinigungen

Bei diesem Treffen anwesend war für das Projekt HISTORISCHE GRENZE der Projektleiter Jürgen Nickel, für den Landtag der Ausschußvorsitzende für Wissenschaft und Kunst, Herr Robert Brannekämper, MdL, sowie Frau Dr. Sabine Weigand, MdL, Mitglied im Landesdenkmalrat. Weiterhin waren zur Fachexpertise je ein Ministerialrat des Staatsministeriums für Finanzen und für Heimat, als auch des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst anwesend. 

Die Petition wurde zur weiteren Bearbeitung auf das 1. Quartal 2022 vertagt, bis das Richtlinienpapier erstellt ist. Danach wird die Thematik zu Ende bearbeitet und abgeschlossen. Wir werden dann einen Blick darauf haben, ob es noch Nachbesserungsbedarf gibt.

Ministerielles Regelungsschreiben vom 04.10.2021

Als Folge der Petition vom 26.04.2021 haben die beiden Staatsministerien für Wissenschaft und Kunst, sowie für Finanzen und Heimat ein gemeinsames Ministerialschreiben mit Weisungscharakter an alle Unteren Denkmalschutzbehörden, sowie weitere Behörden herausgegeben, um künftig die Fragen um die historischen Hoheitssteine zu klären.

 

Wir sehen dieses Schreiben als grundlegend an, wenngleich es wesentliche Fragen offen lässt. Insbesondere die Frage nach der Denkmalschutzeigenschaft und deren Definition ist nicht hinreichend geklärt. Würde ein Stein mit Denkmalschutzcharakter (analog Art. 1 BayDSchG) von seinem Platz widerrechtlich entfernt, verlöre er den Denkmalschutz und gleichzeitig (so steht es im Schreiben) würde das staatliche Eigentum entfallen. Weiterhin sehen wir nicht geregelt, wie mit solchen Steinen umzugehen ist, wenn sie an ihrem neuen Setzungsort eine geschichtlich relevante Rolle, z.B. als Lehrobjekt, ausfüllen würden.

 

Als wichtig sehen wir es an, dass die Unteren Denkmalschutzbehörden wohl weiterhin im Wesentlichen das Eigentumsrecht ausüben sollen, hier aber die Kostenlast für etwaige Renovierungen auf das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege übertragen worden ist. Damit entfällt der in unserer Petition beschriebene Interessenskonflikt. Hier aber wird eine Festlegung benötigt, unter welchen Voraussetzungen Hoheitssteine zu renovieren sind.

 

Wir werden hier um Nachschärfung des Schreibens bitten und die noch offenen Fragen zur Klärung vorlegen. Das Antwortschreiben an den Bayerischen Landtag wurde am 19.11.2021 versandt und kann nachfolgend eingesehen werden.

Am 09.02.2022 hat der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst die Petition abschließend behandelt. Wir konnten einiges erreichen und anderes nicht. Bitte lesen Sie hierzu unseren Blog.

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