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Jürgen Nickel

Grenzsteineigentum - es sieht gut aus...


Die Frage nach dem Eigentum an historischen Grenzsteinen ehemaliger Territorialmächte auf dem Boden des heutigen Freistaates Bayern (Territorialsteine) war ja schon geklärt worden. Auch hier war die Lösungsfindung nicht wirklich einfach. EIGENTÜMER VON TERRITORIALSTEINEN IST IM REGELFALL DER FREISTAAT BAYERN.

Bei der Frage nach der das Eigentum ausübenden Behörde wurde es schwieriger. Wir haben bei den gängigen Ämtern begonnen, deren Zuständigkeit wir für möglich hielten. Die Antworten brachten uns zu weiteren Anfragen bei anderen Ämtern und dann drehten wir uns im Kreis.

Zwischenzeitlich wurde uns dann von mehreren Stellen das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als das Eigentum ausübende Behörde benannt. Im Glauben, daß diese Antwort richtig sei, schrieben wir einen Post. ABER ZU FRÜH GEFREUT!

Das Spiel ging weiter und wir wurden weiter geschoben und zuständig war niemand...

Am 23.02.2017 erhielten wir dann vom Landesamt für Denkmalpflege aus der dortigen Rechtsabteilung eine konkrete Antwort. NEIN, das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten haben wir fälschlicherweise benannt.

DAS AMT, WELCHES DAS EIGENTUMSRECHT AN DEN TERRITORIALSTEINEN AUSÜBT ist das für den Standort des Territorialsteins zuständige

AMT FÜR DIGITALISIERUNG, VERMESSUNG UND BREITBAND als Teil der Finanzverwaltung.

Die Begründung als Zitat:

"Hinsichtlich der Wahrnehmung der Eigentumsrechte und –pflichten des Freistaates Bayern ist zuvörderst die bayerische Finanzverwaltung als das Fiskalat ausübende Verwaltung zuständig. Die Bayerische Vermessungsverwaltung sowie das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung sind Teil derselben und innerorganisatorisch fach- und sachlich zuständig. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich dann aus der Lage des Grenzsteins."

WEITERE INFORMATIONEN ZU DIESEM THEMA UNTER: http://grenzsteineigentum.historische-grenze.de

Zur Überprüfung dieser Aussage haben wir eine Anfrage beim Landesamt für Digitalisierung, Vermessung und Breitband gestartet und hoffen nun, daß dort diese Rechtsauffassung bestätigt wird.

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