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Jürgen Nickel

Pr-PB-1803: Mehrere Grenzsteine aufgenommen


Bild zeigt Grenzstein PR-PB-1803-175

 

Am 20.05.2017 wurden durch HISTORISCHE GRENZE im Rahmen der beabsichtigten Untschutzstellung durch Eintrag in die Denkmalliste Bayern die ersten Grenzsteine überprüft und registriert. Im Vorfeld wurden alle Grenzsteinpositionen aus der HISTORISCHEN KARTE ermittelt. Die meisten sind bereits in unserer GRENZSTEINKARTE eingetragen.

Grenzstein Pr-PB-1803-072 steht mit Aktenzeichen D-4-79-112-50 bereits unter Denkmalschutz. Nach Rücksprache mit dem Landesamt für Denkmalpflege kann dieses Aktenzeichen auf die gesamte Grenzsteinlinie erweitert werden, wenn die Grenzsteine erfaßt sind.

Aktuell sind folgende Steine erfaßt:

Pr-PB-1803-010 - guter Zustand

Pr-PB-1803-016 - guter Zustand

Pr-PB-1803-017 - guter Zustand

Pr-PB-1803-018 - **STEIN FEHLT**

Pr-PB-1803-019 - guter Zustand

Pr-PB-1803-020 - guter Zustand

Pr-PB-1803-021 - guter Zustand

Pr-PB-1803-022 - guter Zustand

Pr-PB-1803-023 - guter Zustand

Pr-PB-1803-033 - guter Zustand

Pr-PB-1803-034 - guter Zustand

Pr-PB-1803-035 - guter Zustand

Pr-PB-1803-036 - guter Zustand

Pr-PB-1803-070 - **STEIN VERSENKT** - aktuell keine Klärung, ob dieser Stein gehoben werden soll

Pr-PB-1803-071 - **STEIN FEHLT**

Pr-PB-1803-072 - guter Zustand - steht unter Denkmalschutz

Pr-PB-1803-073 - **STEIN FEHLT**

Pr-PB-1803-074 - **STEIN FEHLT**

Pr-PB-1803-173 - **STEIN FEHLT**

Pr-PB-1803-174 - **STEIN FEHLT**

Pr-PB-1803-175 - guter Zustand

Pr-PB-1803-176 - **STEIN LIEGT** - Bergung wird veranlaßt - Stein wird zu seinem Schutz im räumlichen Bezug versetzt

Pr-PB-1803-177 - guter Zustand - droht in den dort befindlichen Graben zu kippen

Pr-PB-1803-178 - **STEIN FEHLT** - Stein wurde zum Gartenbaugelände Marktrediwitz umgesetzt - Genehmigung?

Pr-PB-1803-179 - **STEIN FEHLT**

Pr-PB-1803-180 - **STEIN FEHLT**

Eine weitere Erfassung wird angestrebt. Wir hoffen die Linie bald komplett gesichtet zu haben und erarbeiten aktuell unsere Besichtigungspläne.

Im Vorfeld werden wir beim Landesamt für Denkmalpflege anfragen, ob die bislang erfaßten und noch vorhandenen Steine unter Schutz gestellt werden können, um zumindest hier einen anderen Umgang mit diesen historischen Zeugen zu erreichen.

Bild: versenkter Grenzstein Pr-PB-1803-070

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