Die Antwort welche Behörde die EIgentumsrechte des Freistaates Bayern an den historischen Territorialsteinen ausübt liegt nahe vor uns, es fehlt aber noch der letzte Meter in Form einer Entscheidung durch das Ministerium.
Die Fiskalverwaltung des Freistaates Bayern liegt beim Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (StMFLH). Von dort wird die Bayerische Vermessungsverwaltung als die den Staat vertretende Stelle benannt (Schreiben vom 27.03.2017/ 74-VM 4003-1/3). Diese Bezeichnung einer vertretenden Stelle kann man dahingehend interpretieren, daß die Bayerische Vermessungsverwaltung, also namentlich das Landesamt und dessen nachgeordnete Ämter für Digitalisierung, Vermessung und Breitband, den Staat in seinen Eigentumsrechten vertreten, also die das Eigentum ausübende Behörde sind.
Auf der anderen Seite aber schreibt das Amt für Digitalisierung, Vermessung und Breitband Ansbach in einer Mail vom 30.05.2017:
"(...) solange unsere oberste Dienstbehörde (StMFLH - Bayer. Vermessungsverwaltung) dazu noch keine Entscheidung oder Regelung getroffen hat, ist es der unteren Behörde (ADVB Ansbach) nicht möglich, im Vorgriff tätig zu werden."
Diese Aussage hat das ADVB Ansbach schon einmal getroffen, woraufhin das StMFLH durch HISTORISCHE GRENZE angeschrieben wurde, um eine eindeutige und unwiderlegbare Festlegung zu treffen. Diese fand bis heute nicht statt, auch wurde uns der Eingang unseres Schreibens bis dato nicht bestätigt.
Um dieser Situation zu begegnen hat HISTORISCHE GRENZE nun den Landesdenkmalrat angerufen, um hier eine Unterstützung zu bekommen, damit diese Frage baldmöglichst geklärt werden kann.
Daß es auch anders geht, hat das ADVB Wunsiedel gezeigt, wo ein ungestürzter historischer Territorialstein der ehemaligen Grenze Preußen-Pfalz Baiern aus dem Jahr 1803, sehr unkompliziert gehoben und an anderer Stelle (aber im räumlichen Zusammenhang) neu gesetzt wurde, um ihn künftig den Gefährdungen seines aktuellen Standortes nicht mehr auszusetzen.
Wir werden uns auch weiterhin darum bemühen, daß die ausstehenden rechtlichen Fragen einer Klärung zugeführt werden und damit ein Beitrag zum Erhalt dieser wertvollen Denkmäler der Geschichte geleistet wird.