Die am 29.05.2020 gestellte Petition zur Klärung der Fragen des Grenzsteineigentums und der staatlichen Zuständigkeit für Grenzsteine im Eigentum des Freistaats Bayern hat mit dem nun bei uns eingetroffenen Schreiben vom 12.01.2021 ein gutes Ende gefunden.
In diesem Schreiben geht das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst auf die Fragen des Eigentums und der Zuständigkeiten ein, die im Wesentlichen bei den unteren Denkmalschutzbehörden liegen, ausgenommen es handelt sich um heutige Landes- oder Staatsgrenzen. Da zeichnet dann das Bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung verantwortlich. In diese Zuständigkeiten ist aber jedesmal auch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege einzubinden.
Das ganze Schreiben können Sie in unserem Angebot unter http://petition.historische-grenze.de abrufen. Im Menü des Angebots ist die Petition ein Unterpunkt beim Thema Denkmalschutz.
HISTORISCHE GRENZE dankt dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, wie auch dem Ausschuß für Wissenschaft und Kunst beim Bayerischen Landtag für das Engagement in dieser Sache.
Mit diesen Klärungen lassen sich künftige Projekte auch durch die entsprechend zuständigen Stellen begleiten. Durch das Bestehen eines ministeriellen Schreibens ist die Aufgabenzuweisung auch entsprechend nachzuvollziehen.
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