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[BO-BC-1753] Die Marksteine der Hohenzollern


Die historischen Hoheitssteine der Hohenzollern in Franken trennen die beiden Markgraftümer Brandenburg-Ansbach und Brandenburg Bayreuth.

Zum Zeitpunkt der Steinsetzung im Jahr 1753 verwendete man hier noch die alte Schreibweise Onolzbach für Ansbach und Culmbach für Kulmbach. Damals war die Kulmbacher Plassenburg der Herrschaftssitz, der dann später nach Bayreuth verlegt wurde. Die Grenzsteine weisen auf den Breitseiten oder Hoheitsseiten die Buchstaben


BC = Brandenburg Culmbach

BO = Brandenburg Onolzbach


auf. Auf der Seite, wo die Bezeichnung steht, war der entsprechende Herrschaftsbereich.


Auf der zum nächsten Stein zeigenden Schmalseite (in Puschendorf ist der Stein verdreht und hat uns falsche Schlüsse ziehen lassen) ist das Wappen der Hohenzollern erhaben zu sehen und darunter jeweils die Steinnummer.



Dies ist auf diesem Stein, der 107, ganz besonders gut zu sehen.

Auf der zum Vorstein zeigenden Schmalseite ist


HO = Hochfraischliche Obrigkeit

oder

HW = Hocherrschaftlicher Wald


aufgebracht, was auch einen Hinweis auf die am Stein zuständigen Herrschaftsbehörden gibt.


Nach den durch uns gesichteten Unterlagen ist die Auffassung, dass HO Hohe Obrigkeit heißen soll, falsch.


Die Grenzsteine markieren ja nicht eine Landesgrenze, wie wir sie heute kennen, sondern den Herrschaftsanspruch der Hochgerichtsbarkeit (=Fraisch).


Echte Landesgrenzen entstanden ab etwa 1795.





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