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Darf der Landhegestein doch nicht heim?

Aktualisiert: 16. März 2021


Soeben hat uns das Staatliche Bauamt informiert, dass es eine Sondernutzungserlaubnis benötige. Diese richtet sich aber nicht, wie ursprünglich von uns so verstanden nach § 29 StVO, sondern ist ein Nutzungsvertrag des Staatlichen Bauamtes, der das Bauamt auch für die Zukunft kostenfrei stellen soll in Bezug auf den Landhegestein, den wir an die Landhege zurückführen wollen.


Wichtig hierbei zu wissen ist, dass der Landhegestein in staatlichem Eigentum steht, das aktuell -der Stein befindet sich in Rothenburg- durch die Untere Denkmalschutzbehörde in Rothenburg ausgeübt wird und nach der Setzung auf das Staatliche Bauamt Ansbach übergeht.


Das Staatliche Bauamt Ansbach erhält also etwas, das es selbst als Eigentum verwalten soll, weigert sich aber zur Kostenübernahme.

Wir bei HISTORISCHE GRENZE können eine solche Nutzungsvereinbarung nicht unterzeichnen, da wir hier geltendes Recht brechen würden. Wir sind eben kein Eigentümer.


Das Staatliche Bauamt Ansbach unterliegt als Behörde des Freistaates Bayern der Bayerischen Verfassung, die im Artikel 141/ II BV folgendes als Staatsziel erklärt: Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts haben die Aufgabe,

die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Natur sowie die Landschaft zu schützen und zu pflegen,

herabgewürdigte Denkmäler der Kunst und der Geschichte möglichst ihrer früheren Bestimmung wieder zuzuführen,

die Abwanderung deutschen Kunstbesitzes ins Ausland zu verhüten. Hieraus ergibt sich eine verfassungsrechtliche Pflicht zum Denkmalschutz und diesem Denkmal des Landhegesteins seine frühere Bestimmung wiederzugeben.


HIER DEN NUTZUNGSVERTRAG DOWNLOADEN, um sich zu informieren, was das Staatliche Bauamt Ansbach verlangt, damit es einen Landhegestein in seine eigentumsrechtliche Verantwortung übernimmt. Wir haben uns deshalb an den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst beim Bayerischen Landtag gewandt und hier um Unterstützung gebeten.


...ändert sich hier nichts, dann ist das Projekt gescheitert an der Bürokratie!



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