NACHTRAG: 11.01.2022: Durch unsere Interventionen beginnt sich etwas zu bewegen. So wurde inzwischen ministeriell festgelegt, dass zu renovierende Hoheitssteine über das Landesamt für Denkmalpflege zu finanzieren sind. Das ist ein großer Schritt, der die UDSchB letztlich öfter zum Handeln bewegen wird. Andere Fragen wie die retrospektive Beurteilung der Denkmaleigenschaft sind noch in Bearbeitung. LINK HIER KLICKEN
► PROJEKTSEITE: PETITION https://www.historische-grenze.net/petition-vom-26-04-2021
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Ist der Denkmalschutz für Hoheitssteine nur ein Papiertiger? Wenn man sich die Gegebenheiten ansieht, dann könnte man das meinen.
Wird ein denkmalgeschützter historischer Hoheitsstein beschädigt, ja fast zerstört, dann findet sich niemand der zuständig sein will, diesen Stein wieder herzustellen.
Es gibt Niemanden, der den Verursacher sucht oder Schadensersatz fordert.
KURZ: Der Zustand eines denkmalgeschützten Steins scheint nur dann zu interessieren, wenn man Anträge stellt. Ist er kaputt, dann ist das eben so?
DIE STRUKTUR DER DENKMALSCHUTZBEHÖRDEN
Die Struktur der Denkmalschutzbehörden, die primär auf den Schutz der architektonischen Denkmäler, wie Schlösser, Burgen oder historische Häuser fokussiert ist, sieht die Zuordnung von Unteren Denkmalschutzbehörden in der Regel bei den Bauämtern der Kreisverwaltungsbehörden vor. So ist in diesem Bereich gewährleistet, dass das gleiche Personal, das die Bauanträge bearbeitet auch den Denkmalschutz mit abdeckt. Spezielles Personal mit einer Ausbildung in Historik ist nicht vorhanden.
So zeigt sich eine Personal- und Finanzausstattung von Unteren Denkmalschutzbehörden, die den an sie gestellten Anforderungen nicht standhalten kann.
Es stehen keine Mittel zur Verfügung, um die staatseigenen Hoheitssteine, die man verwalten soll, auch instand zu setzen. Der Artikel 4 BayDSchG ist hier nicht im Blick behalten worden.
Zudem ist man dann als Untere Denkmalschutzbehörde auch die Behörde, die Instandsetzungsanordnungen treffen müsste. Im Fall von Hoheitssteinen wäre das dann gegen sich selbst....
DIE PETITION VOM 26.04.2021
Wir haben uns entschlossen diesen Themenbereich in eine Petition zu fassen und diese dem Bayerischen Landtag zur Diskussion zuzuleiten. Auf diesem Weg erhoffen wir uns in diesem Umfeld Besserung.
Den Petitionstext und den Fortgang des Verfahrens können Sie unter petition-2021-04-26.historische-grenze.de nachverfolgen. Wir gehen von einer Klärung im 1. Quartal 2022 aus.
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