LANGENZENN - DIETENHOFEN - Am #Siebenerplatz in Langenzenn finden wir zwei bemerkenswerte historische Grenzsteine, die auf der einen Seite ein „B“ für Bayreuth und auf der anderen ein „O“ für Onolzbach (Ansbach) haben.
Sie haben ab 1719 nach dem #Heilsbronn|er #Teilungsrecess die innerhohenzollersche Grenze südlich von Wilhermsdorf bis in den Bereich Dietenhofen markiert.
Die am Siebenerplatz lautende Beschreibung sie würden vom südlichen Rand Langenzenns stammen und wären in der Vetterschen des Jahres 1710 vermerkt kann als widerlegt gelten.
Bild: Ausschnitt aus der Beschreibung der B/O Steine am Siebenerplatz
Bild: Vettersche Karte des Jahres 1710 - keine Grenzsteine im Süden, da hier auch nicht die Grenze von Brandenburg Ansbach zu Brandenburg Kulmbach verlief, sondern im Westen.
Wie die Steine letztlich Ende der 1990er Jahre vom Bereich Dietenhofen nach Langenzenn gelangten ist nicht abschließend geklärt, aber sie standen zu diesem Zeitpunkt unter Denkmalschutz und hätten nicht entfernt werden dürfen.
Fünf weitere Steine gibt es noch im Waldgebiet am #Heidenhügel bei #Dietenhofen.
Ob diese Grenzsteinlinie nur eine #Fraischgrenze war oder auch eine #Jagdgrenze ist nicht abschließend zu klären. Jedenfalls begann ab 1753 nördlich des Heidenhügels direkt an einem dort stehenden B/O-Stein die neue innerhohenzollersche Jagdgrenze, die mit Unterbrechungen bis nach Bad Windsheim führt.
In der Ortbeschreibung #Langenzenn findet sich ein Hinweis darauf, dass diese Steine tatsächlich eine kombinierte Grenze waren.
Leider sind im Rahmen der Flurbereinigung bis auf die letzten sieben Stück alle anderen verschwunden. Wie viele es ursprünglich waren, kann nicht mehr recherchiert werden, da das Setzungsprotokoll des Jahres 1719 im Staatsarchiv auf Anfrage nicht mehr auffindbar ist.
Im Jahr 1806 gingen diese beiden Territorien (#Brandenburg_Ansbach und #Brandenburg_Bayreuth ) in diesem Bereich an das #KönigreichBayern. Die Epoche des Jugendstils datiert um die Jahrhundertwende des 19. zum 20. Jahrhundert.
Weitere Informationen zur innerhohenzollerschen Grenze finden Sie unter:
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