top of page
2021_06_LOGO_PUR_NOVO_TRANSPARENT.png
AutorenbildDENKMALSCHUTZ ☰ projekt HISTORISCHE GRENZE

Die Grafen von Pückler Limpurg in Tanzenhaid


Der ehemals Fürst Pücklersche Fraischbereich im Bereich Brunn und Tanzenhaid zeigt deutlich die herrschaftliche Zersplitterung im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation auf.

Brunn und Tanzenhaid liegen im Gemeindebereich Emskirchen/ Landkreis Neustadt an der Aisch – Bad Windsheim (NEA).


Der Ort Tanzenhaid wurde 1136 als „Tancenhoge“ das erste Mal namentlich erwähnt. Am 24.05.1753 kam er in den Besitz der Grafen von Pückler Limpurg, die das Areal samt Fraischrecht gekauft hatten.


Im Geographischen statistisch-topographischen Lexikon von Franken (1799) wird der Ort folgendermaßen beschrieben:

„Danzenheid, oder vielmehr Kellerhof, Dörfchen im Bambergischen Amte Herzogenaurach. Danzenhaydt ist ein Reichslehen des Hrn. Grafen von Pückler, mit einem Schlosse, 3 Stunden von Neustadt an der Aisch. Zu dem dort stehenden Kellerhause gehört ein ganzes Feld-Lehen dem Hochstifte Bamberg mit Steuer, Lehenschaft etc. etc. gleich einem andern Baurenguth zugethan; und wird per portatorem verliehen.“


Tanzenhaid seinerseits gehörte zum heutigen Ort Brunn, der als „Brunnen“ erstmals 1154/57 in einer Urkunde erwähnt worden ist, in der das Kloster Heilsbronn Güter tauschte. 1164 kam Brunn zunächst in den Besitz des Klosters Heilsbronn. Ab dem Jahr 1400 wechselte der Besitz zu den Herren von Seckendorff. 1517 schließlich erwarben die Schenken von Limpurg den Ort. Das Fraischrecht lag hier beim Amt Emskirchen, das vom Markgrafen Brandenburg Kulmbach beherrscht wurde. Von 1559 bis ins frühe 18. Jahrhundert wechselte die Herrschaft noch zu den Herren von Heßberg, um am 24.05.1753 in das Eigentum der Grafen von Pückler Limpurg zu gelangen. Nun übte das Fraischrecht auch das Amt Brunn aus.


Im Jahr 1753 wurde das Areal Brunn, wie auch das Areal Tanzenhaid mit wuchtigen und markanten Grenzsteinen markiert, die auf der Seite des Markgraftums Brandenburg Kulmbach das dort übliche Zeichen „BC“ zeigten, auf der Pücklerschen das „GP“ und darunter ein „HO“ (GP: Graf Pückler/ HO: Hochfraischliche Obrigkeit).


Es gibt hier also zwei Grenzsteinlinien, die den Fraischbereich markieren.



Da die Grafen von Pückler Limpurg bereits im Jahr 1749 das Jagdrecht erworben hatten und dieser Jagdbereich ebenfalls versteint wurde, existiert noch eine dritte Linie, die „GPI“ für Graf Pückler Jagd (1749 gab es den Buchstaben „J“ noch nicht im Alphabet) zeigt. Hier sollen noch 7 Steine erhalten sein, wobei derzeit der Standort von nur 4 Stück bekannt ist.


Auf einem dieser Jagdsteine ist die Laufnummer 39 eingeschlagen, was aufzeigt, wie viele Steine hier bis heute verlorengegangen sind.


Wenn Sie im Bereich Tanzenhaid/ Brunn Grenzsteine mit den Buchstaben GPI finden, schreiben Sie uns bitte unter info[@]deutsche-grenzsteinforschung.de

0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Comments


bottom of page