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  • AutorenbildDENKMALSCHUTZ ☰ projekt HISTORISCHE GRENZE

Die Grenzänderungen zwischen den Markgrafen


Obwohl im Jahr 1541 mit dem Regensburger Teilungsvertrag die Herrschaftsbereiche der beiden Markgrafschaften Ansbach und Bayreuth-Kulmbach endgültig festgelegt sein sollten, kam es im Jahr 1752/ 1753 zu marginalen Veränderungen. Diese beeinflussen die Erforschung der Grenzsteinlinie. Aktuell kann von Gebietsveränderungen im Bereich Windelsbach ausgegangen werden, wo die Orte Cadolzhofen und Stettberg von Brandenburg Ansbach nach Brandenburg Bayreuth-Kulmbach wechselten, sowie im Bereich östlich von Dietenhofen. Hier wechselte Münchzell und Hörleinsdorf, sowie Teile des Waldgebietes am Heidenhügel von Ansbach nach Bayreuth. Bei letzterem Bereich finden sich dann die neueren B/O Steine, die ein B für Bayreuth und ein O für Onolzbach (Ansbach) tragen.

Im Bereich Windelsbach sind diese Grenzsteine bislang nicht nachgewiesen.

Grenzveränderungen zwischen den Markgrafschaften, sowie Gebietserwerbungen, lassen Rückschlüsse auf die Zeitstellung der Grenzsteine zu. Wir verweisen hier auf unsere Webseite mit dem Link http://bo-bc-1753.historische-grenze.de . Eine abschließende Sicherheit gibt hier aber nur der Beweis in Form von Verträgen oder Protokollen, wo diese Grenzsteinsetzung explizit behandelt wird.


Weitere Grenzverschiebungen zwischen den Markgraftschaften sind bislang nicht recherchiert.

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