Nach den Rückführungen der Landhgesteine LHNO 37 und 38 an die Landhege Nord (=LHNO), konnten erst kürzlich zwei weitere Steine registriert werden. Über die Mitteilung von Claus Schreiber haben wir einen liegenden Landhegestein an der Karrachlinie (=KARR) gefunden. Hierbei handelte es sich um den KARR 57 und ein Stück weiter konnte mit Unterstützung von Herrn Karlheinz Seyerlein noch der KARR 60 registriert werden. Nun sind wir dank der Mitteilung von Richard Seyler wieder um einen ergänzend registrierten Stein reicher, den KARR 45.
Die Grenzsteinpositionen und den Verlauf der Grenze können Sie über http://grenzsteinkarte.de jederzeit abrufen. Hier finden Sie zu jedem Stein ergänzende Informationen und i.d.R. ein Bild des Grenzsteins. Der KARR 45 ist noch nicht fotografisch erfasst.
Wir konnten mit den eingeleiteten Aktionen und der dankenswerten Unterstützung aus der Bevölkerung inzwischen den registrierten Bestand an Landhegesteinen in den Linien LHNO und KARR erhöhen. Bei der Landhege Süd (LHSU) hatten wir bislang keinen Erfolg. Diese Linie ist insbesondere durch die Flurbereinigung zu 75% zerstört.
Mit dem heutigen Datum können wir folgende Bestände feststellen:
AN-SR-LHNO - "Landhege Nord" - urspr. 65 Steine Denkmalquote[1] = 69,2%
AN-SR-KARR - "Karrachseelinie" - urspr. 67 Steine Denkmalquote[1] = 58,2%
AN-SR-LHSU - "Landhege Süd" - urspr. 44 Steine Denkmalquote[1] = 25,0%
Wir hoffen noch auf weitere Mitteilungen und Ergänzungen der historischen Linien, um letztlich die Grenzen Rothenburgs und der Ansbachischen Markgrafen des Hauses Hohenzollern möglichst gut rekonstruieren zu können.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN ZUR ROTHENBURGER LANDHEGE UND DEN LANDHEGESTEINEN FINDEN SIE AUF UNSERER WEBSEITE.
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