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AutorenbildDENKMALSCHUTZ ☰ projekt HISTORISCHE GRENZE

Die Marksteine unter Denkmalschutz

Aktualisiert: 23. Juli 2020


Die alte Grenzsteinlinie der Hohenzollern zwischen Brandenburg-Culmbach und Brandenburg-Onolzbach ist die längste und anspruchsvollste historische Grenzlinie, die seit Gründung des Projektes erforscht wurde. Sie umfasst eine Länge von ca. 140 Kilometern, erstreckt sich heute über vier Landkreise und zwei kreisfreie Städte und wurde mit 156 Marksteinen markiert.


Die Teilgrenzlinien erstrecken sich von Fürth/Vach über Herzogenaurach bis an die Grenze der damaligen Ritterschaft Wilhermsdorf.


Weiter geht diese Grenzsteinlinie von Oberdachstetten bis Windelsbach, um nach einer weiteren Unterbrechung von Burgbernheim bis an die Stadtgrenze Bad Windsheim zu führen.


Die Linie ist eine über Jahrhunderte gewachsene Grenzlinie, denn sie führt entlang an Flüssen, verläuft quer durch Wälder und geradewegs über Fluren, um dann wieder die seltsamsten und ungewöhnlichsten Führungen zu nehmen.


Eine kurze Anmerkung zum geschichtlichen Hintergrund: Die Hohenzollern regierten seit dem Jahre 1190 über einen beträchtlichen Herrschaftsbereich in Franken. Nach dem Tod des Burggrafen Albrecht Achilles im Jahre 1486 wurde diese Burggrafschaft Nürnberg in die Markgrafentümer Brandenburg Ansbach und Bayreuth aufgeteilt. Zunächst wurde die entstandene Grenze über Jahrhunderte nicht versteint. Erst 1753 setzte man repräsentative Marksteine an die innerhohenzollersche Grenze. Sie trugen auf der ansbachischen Seite ein „BO“ für Brandenburg-Onolzbach und auf der gegenüberliegenden Seite ein „BC“ für Brandenburg-Culmbach.

Die Grenzsteine zeigen auf der zum nächsten Stein gerichteten Schmalseite ein repräsentatives Hohenzollernwappen und darunter die Steinnummer. Auf der gegenüberliegenden Schmalseite steht ein „HO“ für hochfraischliche Obrigkeit. Dies identifiziert die gesetzten Steine als Fraischsteine, welche die sog. Blutgerichtsbarkeit, die Zuständigkeit des jeweiligen Gerichtes, markierten. Dieses konnte über die Untertanen die Todesstrafe oder Verstümmelungen als Strafe verhängen.


Dem Projekt HISTORISCHE GRENZE ist es nun gelungen in engster Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege diese einmaligen Marksteine der Hohenzollern unter Denkmalschutz zu stellen. Sie sind nun unter der Listennummer D-5-73-123-4 im Denkmalatlas zu finden. Das Besondere hierbei ist, dass nicht jeder Markstein einzeln im Denkmalschutzatlas aufgeführt ist, sondern diese historisch einmalige Grenzlinie in ihrer Gesamtheit eingetragen ist.

Hierauf hat HISTORISCHE GRENZE seinen besonderen Fokus gelegt. Natürlich ist es utopisch zu glauben, dass alle Grenzsteine seit 1753 erhalten sind. Die Verlustrate dieser Grenzsteinlinie von über 65% der Grenzsteine ist bislang ein Negativrekord.


Bei diesem Projekt erhielten wir eine breite Unterstützung, für die wir uns an dieser Stelle bedanken wollen. So möchten wir besonders herausstellen, die Mitwirkung von Frau Irene Lederer, M.A. (Leiterin Stadtarchiv Herzogenaurach), Herrn Karlheinz Seyerlein (Leutershausen) und Herrn Matthias Weghorn (Puschendorf).


Offensichtlich sind auch einige dieser historischen Steine in privaten Besitz gelangt. Wir möchten hier darum bitten mit HISTORISCHE GRENZE Kontakt aufzunehmen unter der Mailadresse: projekt@historische-grenze.de.

Informationen zur Grenzlinie der Hohenzollern finden Sie unter http://bo-bc-1753.historische-grenze.de.





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