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Die "Nasse Grenze" und die Grenzrichtungssteine

Aktualisiert: 2. Mai 2021


BILD: Salzachbrücke zwischen Laufen (D) und Oberndorf (A)


Wir blicken einmal über unseren Tellerrand hinaus nach Südbayern, genau gesagt an die heutige Landesgrenze zwischen dem Freistaat Bayern und der Republik Österreich bei Salzburg.


Nachdem wir schon Anfragen von dort zu dieser "Nassen Grenze" bekommen haben, recherchierten wir etwas zum Thema...


Grenzrichtungsrichtungssteine sind im Mittleren Franken nicht üblich, da es hier keine Gebirgsflüsse gibt, die ihr Flußbett so radikal ändern konnten, wie dies bei Salzach und Saalach der Fall war, bis hier wasserregulatorische Maßnahmen durchgeführt worden sind.


Grenzrichtungssteine sind zwei zueinander gehörende Grenzsteine, die jeweils am Ufer eines Flusses gegeneinander stehen und deren Distanz voneinander mittig die Grenzlinie markiert. So konnte man mitten in einem Fluss eine Grenze wirkungsvoll markieren...



Bedeutung der Inschrift:


KKOEG = kaiserlich/königlich Österreichisches Gebiet KBG = königlich Bayerisches Gebiet


ZUR GESCHICHTE....


Der Wasserlauf Goldener Zweig am Südhang des Fuderheubergs (Staufengebirge) und die Saalach bildeten die Grenze zwischen der Grafschaft im oberen Salzburggau und der vermutlich in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts entstandenen Grafschaft Reichenhall. Der im Jahre 1275 zwischen dem Salzburger Erzbischof und dem Bayernherzog geschlossene zweite Vertrag von Erharting bestätigte eine Grenze zwischen deren Herrschaftsbereichen, wodurch die Staufenbrücke zur Grenzbrücke wurde, und deshalb in diesem Vertrag ihre erste urkundliche Erwähnung fand. Zwischen dem Goldenen Zweig und dem Walserberg bildete die Saalach von nun an die Grenze zwischen erzbischöflichem und herzoglichem Territorium. Ab 1328 wurde sie zur tatsächlichen Landesgrenze, als sich Salzburg vollends vom Herzogtum Bayern löste.

Ein Landesgrenzstein mit den Wappen von Bayern und Salzburg aus dem Jahr 1574 befindet sich heute im Stadtmuseum Bad Reichenhall. Dieser Stein stand wahrscheinlich ursprünglich im Bereich der Staufenbrücke an der Grenze.

Von 1810 bis 1816 gab es keine Grenze zwischen Bayern und Salzburg, da das Land Salzburg in dieser Zeit zum Königreich Bayern gehörte.

Durch den Münchner Vertrag fiel das Land Salzburg am 1. Mai 1816 an Österreich – allerdings nicht zur Gänze: Mit den Gerichten Waging, Tittmoning, Laufen und Teisendorf auf der linken Seite von Salzach und Saalach blieb das Gebiet des heutigen Rupertiwinkels bei Bayern.

Die Flüsse Saalach und Salzach wurden dabei zu Grenzflüssen. Die Nasse Grenze verlief in der Flussmitte, welche sich in der Natur jedoch meist nicht feststellen ließ. Die Flüsse mit ihren zahlreichen Nebenarmen veränderten bei jedem Hochwasser, wie etwa bei der jährlichen Schneeschmelze, ihren Lauf. Daher vereinbarten Bayern und Österreich die Regulierung und Begradigung der beiden Gewässer in einem Vertrag vom 24. Dezember 1820. Diese Regulierung erfolgte nach einer Karte, die schon 1817 angefertigt worden war.

Neben dem erhofften Gewinn von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen gab es einen weiteren Hauptgrund für eine Flussregulierung. Man wollte endlich einen beständigen Grenzverlauf schaffen. Wie Planzeichnungen aus dem 16. Jahrhundert zeigen, versuchte man mittels „Bschlächten“ (Uferschutzbauten) und „Verwerchungen“ (Buhnen) das Ufer zu schützen und damit auch die Grenze in der Flussmitte zu fixieren. In einigen Fällen wurde der Fluss mit derartigen Bauten ins Nachbarland abgedrängt und so versucht, das eigene Territorium zu vergrößern. Noch im 18. Jahrhundert stritten sich Bayern und Salzburg um den rechtmäßigen Grenzverlauf und damit um einige Quadratmeter Auwald beim Goldenen Zweig zwischen Reichenhall und Piding.

Vom Walserberg flussabwärts wurden an beiden Ufern „Grenzrichtungssteine“ aufgestellt, die sich auf österreichischem bzw. bayerischem Grund gegenüber standen und dieselbe Nummer tragen. Mit beiden Steinen konnte die künftige Mitte des Flusses berechnet und der Fluss dementsprechend reguliert werden. Im Gegensatz zu sonstigen Grenzsteinen tragen sie nur auf einer, der dem Fluss zugewandten Seite, eine Beschriftung mit der jeweiligen Staatsbezeichnung. Die Initialen K.B.G. stehen dabei für Königlich Bayerisches Gebiet, K.K.Ö.G. für Kaiserlich Königlich Österreichisches Gebiet.

Obwohl die Grenzrichtungssteine ihre Funktion bereits verloren hatten, wurden sie von der Gemischt österreichisch-bayerischen Grenzkommission (GöbGK) 1956 überprüft. Später ersetzte man sogar vier zerstörte oder nicht mehr auffindbare Steine durch neue. Dazu gehört auch der verschwundene Stein K.B.G. 1, der östlich von Piding an der Bahntrasse stand und 1959 durch einen neuen an anderer Stelle, näher am Fluss, ersetzt wurde. Durch das Bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung wurde in den Jahren 2012/2013 eine Bestandsaufnahme und Renovierung der historischen Grenzrichtungssteine durchgeführt.




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