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Die rechtlichen Hürden...

Aktualisiert: 16. März 2021


PROJEKT "EIN LANDHEGESTEIN KEHRT HEIM" - Seit Januar 2021 arbeiten wir unermüdlich an den Vorbereitungen zur Rückführung des Landhegesteins der Landhege Nord Nr. 37.


Nach der Erlaubnis durch das RothenburgMuseum den Landhegestein 37 wieder zurückführen zu dürfen, begann die eigentliche Arbeit.


Zuerst musste festgelegt werden, wer den Stein zurückholt (technische Ausstattung) und wer ihn setzt. Um das umsetzen zu können, war der künftige Standort zu klären.


Der Stein sollte -so die Bedingung des Museums- zwingend im staatlichen Eigentum verbleiben. Unter dieser Vorgabe suchten wir dann den künftigen Standort, da der historische durch eine Straße verwehrt ist. Diese Straße war 1983 der Grund für das Verschwinden des Steins...


Mit dem Finden des Standortes, was auch mit der ein oder anderen Schwierigkeit verbunden war, kamen die Formalitäten.

EIGENTUM - SETZUNG ALS WESENTLICHER GRUNDSTÜCKSBESTANDTEIL


Mit dem Setzen des Steins auf staatlichem Grund, hier des staatlichen Bauamtes in Ansbach, geht das bislang durch die Stadt Rothenburg ausgeübte staatliche Eigentumsrecht auf das staatliche Bauamt über (§ 94 BGB).


Hierfür war die Genehmigung durch das staatliche Bauamt in Ansbach erforderlich. Mit dem Erhalt dieser Erlaubnis ging es dann weiter.


DENKMALSCHUTZ - GENEHMIGUNGSERFORDERNIS


Auch wenn der künftige Setzungsort sich außerhalb der kartierten Rothenburger Landhege befindet, die ein Bodendenkmal darstellt, besteht, so die Rechtstheorie, die Möglichkeit der Einbringung schützenswerter Güter in deren Umfeld. Aus diesem Grund war der Antrag zum Verwaltungsakt der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung nach Art 7 BayDSchG erforderlich.


Dieser ist nun gestellt und wir warten das Ergebnis dieses Verfahrens ab. Parallel haben wir Kontakt zum "Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege - praktischer Denkmalschutz für Bodendenkmäler" aufgenommen und dort vorab die sachliche und fachliche Einschätzung abgerufen.


Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege möchte nur informiert werden, sieht aber den Eingriff in einem so marginalen Bereich, dass eine Schadensgefahr für das Bodendenkmal Landhege nicht zu besorgen ist.


VERKEHRSRECHT - SONDERNUTZUNGSERLAUBNIS


Mit der Genehmigung des staatlichen Bauamtes in Ansbach für die Setzung des Landhegesteins auf dem staatlichen Grund war die Auflage verbunden, dass der Stein in mindestens 7,5 m Entfernung zur Straßenkante gesetzt werden muss. Hier sei sonst die Verkehrssicherungspflicht tangiert.


Dieser Umstand wurde bei der Bestimmung der Setzungsstelle berücksichtigt.


Weiterhin wird nun die Forderung erhoben, dass für die Setzung des Landhegesteins eine Sondernutzungserlaubnis nach § 29 StVO zu beantragen ist. Die Setzung des Steins stelle eine andere als die für den Verkehr erforderliche Nutzung dar.


Wir haben daraufhin Kontakt mit dem LRA Ansbach aufgenommen und dieses hiervon in Kenntnis gesetzt. Das Schreiben des Bauamtes wird uns in den nächsten Tagen erreichen.


ÖFFENTLICHKEITSARBEIT - SETZUNGSAKT


Man darf nicht nur an die Formalien denken, sondern auch daran, dass diese Maßnahme in die Öffentlichkeit portiert wird.

Auf diesem Weg wird die Thematik bekannt und das Interesse an den historischen Hoheitssteinen geweckt. So haben wir -unter der freundlicherweise durch den 1. Bürgermeister der Gemeinde Ohrenbach, Johann Hellenschmidt, übernommenen Führung- einen Festakt zur Hebung zu planen.

Wir haben hier bereits Interessensbekundungen aus dem Bayerischen Landtag, dem Landratsamt Ansbach, dem Landesamt für Denkmalpflege und dem Staatlichen Bauamt Ansbach...


Die Planung und Organisation der Abwicklung dieser Veranstaltung wird auch noch Zeit benötigen. Die Pressevertreter sind vorinformiert.


TERMINIERUNG


Wir hoffen dieses gewaltige Paket Arbeit, das wir neben unseren Berufen abarbeiten, schnell erledigen zu können. Derzeit planen wir als Terminierung mit April 2021. Wir hoffen, dass keine weiteren Überraschungen unser Arbeitspensum deutlich erhöhen....


...letztlich aber werden wir dadurch belohnt, wenn wir den Landhegestein 37 an seinem Platz finden und er dort seine Geschichte erzählen kann.





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