RÖTHENBACH ST W - Am Schloß Kugelhammer befinden sich offensichtlich zahlreiche Grenzsteine des Adelsgeschlechts der Schlüsselfelder von Kirchensittenbach, die bislang eher unbeachtet geblieben sind. Im Rahmen unserer Recherchen sind wir auf die Grenzsteine vor Ort und die historische Karte der Uraufnahme der Bayer. Vermessungsverwaltung angewiesen. Dokumente zu diesen Grenzsteinen gibt es bislang nicht. So wird das Ganze zu einem Puzzlespiel.
Wie in der Karte zu sehen ist scheinen die Grenzsteine sich größtenteils entlang der Grundstücksgrenzen der Eigentümer 19 und 29 zu befinden. In der historischen Karte wurden nur selten Eigentümer namentlich eingetragen, um häufige Korrekturen in der Karte zu vermeiden. So wurden Nummern verwendet und diese verwiesen auf getrennte Verzeichnisse. Auf Letztere haben wir aber keinen Zugriff, hoffen aber diesen mittelfristig zu bekommen.
Während der Stein aus dem Titelbild eine Laufnummer 3 aufzeigt, die zudem schwarz nachgezeichnet ist, handelt es sich bei dem nachfolgenden Stein um die Nummer 2.
Im zu dieser Zeit brandenburgisch dominierten Bereich Röthenbach St. W. (ergänzende Infos finden Sie zum Herrschaftsgeschlecht der Hohenzollern unter dem Link https://www.historische-grenze.net/ansbach-bayreuth) war es üblich die 2 als ein Z zu schreiben. Dies ist hier deutlich zu erkennen. Auch das Wappen der Schlüsselfelder auf der links von der 2 befindlichen Langseite ist deutlich zu sehen.
So dürfen wir aktuell die These aufstellen, dass dies keine Hoheitssteine im eigentlichen Sinn sind. Es ist nicht bekannt, dass die Schlüsselfelder hier einen eigenen Fraischbereich oder Jagdbereich hatten.
Weitere Informationen zu den Umständen der Steinsetzungen liegen uns (noch) nicht vor. Bislang blieben unsere umfassenden Anfragen bei mehreren Stellen essentiell unbeantwortet.
Wir bleiben an diesem Thema dran und versuchen weiterhin Informationen zu finden und damit ein Puzzleteil nach dem anderen zusammenzusetzen.
Wer uns Informationen zuleiten möchte, kann dies gerne tun über unsere Kontaktseite:
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