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AutorenbildDENKMALSCHUTZ ☰ projekt HISTORISCHE GRENZE

Die Struktur des "Denkmalschutzes"


Im Jahr 1617 wurde der Landhegestein der Landhege Nord Nr. 30 im Bereich der heutigen Autobahn 7 auf der Landkreisgrenze zwischen Ansbach und Neustadt/ Aisch - Bad Windsheim gesetzt. Mit dem Autobahnbau Ende der 1980er Jahre wurde er versetzt, um ihn zu schützen.


Im Jahr 2019 haben wir von HISTORISCHE GRENZE diese Grenzsteinlinie erforscht und auch den Stein 30 (AN-SR-LHNO-030) registriert.

So hat er damals ausgesehen.


In diesem Bereich ist er gesetzt:

An dem Weiher (Regenüberlaufbecken der Autobahn) und direkt an der Landkreisgrenze wurden Ende März 2021 umfangreiche Baumrode- und Heckenschnittarbeiten durchgeführt. Hier wurde mit schwerem Gerät gearbeitet.

Hierbei wurde der Landhegestein Nr. 30 schwer beschädigt.

Im rot eingerahmten Bereich am Bild traf das Werkzeug auf den Stein. Hier sind die Spuren deutlich.


Wir haben diese Fakten an die Landratsämter in Ansbach und Neustadt/ Aisch weitergeleitet. Dort aber fehlen die personellen Ressourcen, um sich des Themas anzunehmen. Weiterhin sind die Haushalte gekürzt.


So wird von den Eigentümern der Grenzsteine, die die Unteren Denkmalschutzbehörden sind, keine Aktionen zu erwarten sein. Wie sollten sie das auch tun? Keine Mittel und kaum Personal. Wie kann man dann ermitteln, wer hier der Verursacher ist? Es funktioniert auch nicht finanziell in Vorleistung zu gehen.


So bleibt der Denkmalschutz, der andernorts umfangreichen Papierkrieg fordert, auf der Strecke, wenn ein historischer Hoheitsstein zerstört worden ist. Das unterläuft den im Bayerischen Denkmalschutzgesetz beschriebenen Schutzgedanken und auch das Staatsziel Denkmalschutz in der Bayerischen Verfassung.


Wenn also die Landkreise (Untere Denkmalschutzbehörden) nicht tätig werden können, kann das vielleicht das Landesamt für Denkmalpflege? Hier gibt es eine Abteilung, die sich um den praktischen Denkmalschutz kümmert und die Landratsämter berät.

Wir haben dorthin geschrieben, auch wenn wir nicht glauben, dass sich über diese Schiene ein Lichtblick eröffnen könnte.


Auch das Landesamt für Denkmalpflege ist gnadenlos unterbesetzt. Es gibt einen einzigen Mitarbeiter, der sich um die Eintragung von Baudenkmälern in die Denkmalliste für ganz Mittelfranken kümmert. Ebenso gibt es für diesen Bereich nur zwei Fachkräfte im praktischen Denkmalschutz. Wie sollten diese ermitteln, wer der Verursacher ist?


Wir könnten das leisten, dürfen es aber nicht, weil wir keine Behörde, sondern nur eine private Initiative sind. So ist das mit dem Denkmalschutz von Hoheitssteinen im Freistaat Bayern.


Also warten wir ab, was uns das Landesamt für Denkmalpflege mitteilt und danach prüfen wir weitere Maßnahmen, denn viele Menschen setzen in uns von HISTORISCHE GRENZE das Vertrauen, dass dieser Hoheitsstein wieder hergestellt wird.





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