OHRENBACH - CUSTENLOHR - MÖRLBACH - Im Jahr 2019 wurde der Landhegestein AN-SR-LHNO-018 gefunden, der direkt neben dem Bach an der Gemarkungsgrenze Pfeinach/ Mörlbach/ Ohrenbach im Jahr 1617 gesetzt worden ist. Dieser Stein ist inzwischen bis zur Haube versunken.
Ein weiterer Stein, die Nr. 023 hat das gleich Schicksal und wurde zudem durch landwirtschaftliches Gerät stark beschädigt.
Eine Initiative von HISTORISCHE GRENZE, die zusammen mit den Bürgermeistern der angrenzenden Gemeinden, sowie den Siebenern, diese Hebung dieser Steine erreichen sollte, scheiterte bislang an den denkmalrechtlichen Genehmigungsbehörden. Das Problem hier ist, dass der jeweilige Stein ein Denkmal ist, das nicht verändert werden darf (offensichtlich auch nicht zu dessen Schutz) und der Boden, in den er versinkt ein weiteres Denkmal ist: die Rothenburger Landhege.
Dieser Weg voller Komplikationen führt offensichtlich nicht zum Ziel. Die Hebung der Grenzsteine ist aber zu deren Schutz zwingend. So setzen wir auf eine Initiative bei den Landratsämtern in Neustadt an der Aisch und Ansbach, deren gemeinsame Kreisgrenze dieser inzwischen über 400 Jahre alte Stein auch heute noch rechtswirksam markiert.
Wir erhoffen uns in absehbarer Zeit neue Möglichkeiten hier tätig zu werden. Wenn der eine Weg nicht funktioniert, dann eben ein anderer. Weiter geht es immer!
Der Denkmalschutz dieser historischen Grenzsteine liegt uns am Herzen, der Schutz der Rothenburger Landhege als einmaliges Beispiel für die historische Sicherung territorialer Grenzen im späten Mittelalter natürlich auch. Es sollte immer einen Weg geben, der alle Aspekte berücksichtigt und dennoch zum Ziel führt.
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