DIETENHOFEN (LKr Ansbach) - In Dietenhofen lässt sich das Herrschaftssystem des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation (=Altes Reich) besonders gut erkennen. Hier verlaufen zwei unterschiedliche Herrschaftsgrenzen der beiden Hohenzollernreiche Brandenburg-Ansbach und Bayreuth.
Das Herrschaftssystem des "Alten Reichs" ist dadurch gekennzeichnet, dass es keine einheitlichen Territorien gab, wie wir sie heute kennen. Es wurde nach Herrschaftsrechten regiert, was in sich sehr kompliziert war und immer wieder Irrungen und Wirrungen, so nannte man damals den politischen Streit, verursachte.
DIE FRAISCH: Die Blutgerichtsbarkeit oder Fraisch markiert die Ausübung der Rechtsprechung für alle Straftaten, die mit dem Tod oder Verstümmelungen geahndet werden konnten. Dieses Recht war im "Alten Reich" so hochwertig, dass die hier bestehenden Grenzlinien im ausgehenden 18. Jahrhundert zu echten Landesgrenzen wurden, wie wir sie heute kennen. Aus diesem Grund sind die Fraischgrenzsteine auch als Hoheitssteine zu sehen.
DAS JAGDRECHT: Hier wurde unterschieden welche Tiere durch wen gejagt werden durften. Rotwild zum Beispiel gehörte zum Höheren Jagdrecht. Diese Herrschaftsbereiche wurden ebenfalls versteint.
Im Bereich Dietenhofen verlief die Fraischgrenze der beiden Markgraftümern von Seubersdorf kommend bis zum ehemaligen Landkreisdreieck zwischen den Altlandkreisen Ansbach, Höchstadt und Fürth am nördlichen Rand des Waldgebietes am "Heidenhügel".
Bis 1719 verlief die Grenze dann östlich daran vorbei bis zur Flussmitte der Bibert, mit 1719 dann durch das Waldgebiet, wo man heute noch die Fraischgrenzsteine bewundern kann.
1719 war infolge des "Heilsbronner Theilungsrecesses" Münchzell von Brandenburg Ansbach an Bayreuth gegeben worden, was eine Neuversteinung dieses Bereichs erforderlich machte.
Hier sind noch insgesamt 7 Grenzsteine existent, wobei -trotz Denkmalschutzes- 2 dieser 7 Steine zum Siebenerplatz in Langenzenn umgesetzt worden sind.
Nördlich des "Heidenhügels" begann hingegen die Jagdgrenze, die dann durch Herpersdorf lief und weiter über die Moosleite und Haunoldshofen nach Rügland. Von dort führt diese Grenzlinie weiter bis nach Bad Windsheim.
BILD: Grenzstein AN-KU-DIE4-011 an der Einmündung nach Haunoldshofen.
Einige dieser ab dem 22. Mai 1753 gesetzten Jagdgrenzsteine sind noch vorhanden. Im Stadtgebiet Dietenhofen konnten wir bislang die -002, -008, -010, -011, -012, -015, -017 und die -019 finden. Ab der Nummer -021 befinden sich die Steine dann außerhalb Dietenhofens.
Besonders schwer zu finden war dieser Stein auf dem Bild. Es ist Stein AN-KU-DIE4-012. Er steht beim Geflügelzuchtverein in Haunoldshofen.
[WIR BERICHTETEN: https://www.historische-grenze.net/post/der-stein-im-busch]
Durch den auf ihn gesetzten Jägerstand wurde der Stein AN-KU-DIE4-010 stark beschädigt. Hier war offensichtlich Unkenntnis am Werk....
Auf der vorderen Seite ist das Hohenzollernwappen noch deutlich zu sehen. Der Rest des Steins aber ist großflächig abgebrochen. Kein Wunder, wenn man mit über 250 Jahren Geschichte einen Jägerstand übergestülpt bekommt. Dieser Stein steht am Schäferhundeverein Dietenhofen
DIESE STEINE SIND DENKMÄLER IM SINN DES BAYERISCHEN DENKMALSCHUTZGESETZES!
Hier gibt es augenscheinlich einen großen Bedarf an Aufklärung. Wollen wir hoffen, dass künftig der Schutz dieser Grenzsteine seinen Stellenwert bekommt.
Im Bereich Dietenhofen werden in Kürze noch zwei fehlende Grenzsteinpositionen überprüft. Es bleibt zu hoffen, dass wir an beiden noch Grenzsteine dieser Linie finden...
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