REICHARDSROTH - Möchte man einen historischen Landhegestein von einem Museum zurück an die Grenzsteinlinie bringen, muss man an viele Dinge denken. Es kann ja auch nicht angehen, dass der Stein gerade durch die Rückführung in seiner Existenz bedroht wird.
GEEIGNETEN SETZUNGSORT FINDEN
Zunächst muss man den geeigneten Setzungsort finden, der mehrere Punkte umfassen muss.
Idealerweise bringt man einen historischen Grenzstein an die Stelle zurück, an der er -historisch belegt- gesetzt worden ist. Ist dies nicht möglich, weil -wie hier- da jetzt eine Straße ist, muss eine Stelle gefunden werden, die der historischen am nächsten kommt.
Die Eigentumsfrage ist im Blick zu behalten. Setzt man einen solchen Stein, der im Regelfall im staatlichen Eigentum steht ohne Widmung abseits der Grenzsteinlinie (das geht natürlich nur mit entsprechender Genehmigung durch den Eigentümer) würde der Stein in das Eigentum des Grundstückseigners fallen, der dann willfährig damit umgehen könnte. Das gilt es zu vermeiden.
Der Standort muss nach menschlichem Ermessen sicher sein. Holzrückegassen oder landwirtschaftliche Bewirtschaftungsflächen sind hier eher abträglich, da die benutzten Maschinen die Sorgfalt nicht zulassen, die hier erforderlich wäre.
Denkmalschutzrechtliche Genehmigungen sind abzufragen. Ist der Boden, wie hier an der Rothenburger Landhege, ein Bodendenkmal darf man nicht einfach mal ein Loch graben und einen Grenzstein hineinsetzen. Da bedarf es einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung durch die Kreisverwaltungsbehörde (Untere Denkmalschutzbehörde).
Abmarkungsrechtliche Fragen sind abzuklären. Soll der Grenzstein gewidmet werden oder in Austausch zu einem bestehenden gesetzt werden, haben wir das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung im Boot.
Die praktischen Fragen, wie den Transport eines solchen Steins und der Setzung an sich, haben wir hier schon herausgelassen.
Aktuell klären wir für die Rückführung den geeigneten Setzungsort. Das gestaltet sich hier nicht wirklich einfach. Das Postulat des Erhalts staatlichen Eigentums steht hier immer wieder dem Sicherheitsgedanken gegenüber.
Haben wir z.B. einen Punkt, an dem das staatliche Eigentum gewahrt bliebe, weil man den historischen Landhegestein gegen einen Kreisgrenzstein austauschen könnte, finden wir eine Holzrückegasse und es ist nur eine Frage der Zeit, wann der Stein beschädigt würde.
Im Augenblick findet sich ein möglicher Kompromiss, der beides in Einklang bringen würde. Hier aber sind noch einige Abklärungen mit den behördlichen Stellen zu tätigen.
...wir berichten weiter über die Aktion
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