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Flachslanden: Das Denkmal zum Bürger?


FLACHSLANDEN (LKr. Ansbach) - Die Seite "Romantisches Franken" bewirbt unter dem Link https://www.romantisches-franken.de/detail/id=61a629804c3fdc681074e813 das Hainbuchenlabyrinth bei Flachslanden und weist auf ein Lapidarium hin, das die Arbeit der "Siebener" erläutern soll.


In diesem Lapidarium befindet sich u.a. auch der auf dem Bild gezeigte Stein, der zur historischen Grenzsteinlinie der "innerhohenzollerschen Grenze" (BO-BC) des Jahres 1753 gehört. Dieser Stein, die Nummer 074 wurde vom "Deutschen Bühl" (Bezeichnung der dortigen Erhebung) oberhalb des Ortsteils Spielberg der Gemeinde Oberdachstetten entfernt. Dessen Setzungsort ist über die uns vorliegenden Archivalien (Grenzverträge) eindeutig bestimmbar.


Nach der Rechtsauffassung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, wie auch dem Landesamt für Denkmalpflege, sind Grenzsteine deren historischer Setzungsort eindeutig belegbar ist, als Eigentum des Freistaates Bayern zu betrachten und zu ihrem Setzungsort zurückzuführen. Ziel ist die Wiederherstellung (Restaurierung) des Gesamtdenkmals der Grenzlinie mit all ihren Grenzsteinen.


Dieser Grenzstein wird in der Acta Frauenaurach vom 17.05.1753 wie folgt beschrieben


" (...) dahier sezte man nächst einem alten Viertheiligen Holz Stein den 73.

Stein, welcher ein Eck formiret – von dar die Gränze einen Holzweeg nach durch den

vorgenannten Teutschen Bühl rechts den Berg hinauf und hinan sich ziehet 85 Ruthen

(306m) weit, bis an das Neuhofische Holz, dahier wurde der 74. Stein gesezet, sothanes Holz

rechts- den Hochfürstl. Ansbachisch. Herrschaftswald der Kohlbronn genannt, entgegen links

laßend hinauf 198 ½ Ruthen (715m) weit sezte man an den Eck solchen Herrschaft.- und des

Neuhofischen Waldes – ingleichen bey dem Anfang des Meichleimer Gemeind Holzes den

75. als einen Eckstein. (...)"


Er befand sich also zwischen Stein 73 und 75, wobei er zum Stein 73 einen Abstand von 306 m hatte. Damit ergeben sich folgende Geodaten für den historischen Setzungsort:

Gemeinde Oberdachstetten/ Gemarkung Mitteldachstetten UTM 32U 603775, 5471874 GK4 4386134, 5473823 WGS 84 (Breitengrad/Längengrad) 49.39071, 10.43004 Höhe 519 m

Interessant daran ist, dass die Wegnahme dieses Steins durch das Amt für ländliche Entwicklung gefördert worden ist, wie man der dortigen Informationstafel entnehmen kann. Ferner ist anzumerken, dass zu diesem Zeitpunkt die anderen Steine schon teilweise (als Einzelsteine) unter Denkmalschutz standen, es also bekannt gewesen sein müsste, dass dieser Grenzstein Denkmalschutzcharakter hat und von diesem Ort nicht entfernt werden darf.


Auf dem Platz konnte auch ein Fraischgrenzstein mit Nummerierung zwischen dem Markgraftum Brandenburg Culmbach und dem Deutschritterorden, der wohl in den Bereich Obernzenn zu verorten ist, aufgefunden werden, sowie ein weiterer innerhohenzollerscher Stein, dessen Nummierung aber unter der Erdebene aktuell nicht lesbar ist. Mit der Nummer kann auch dieser eindeutig zugeordnet werden.


Es wundert immer wieder, dass man meint die Denkmäler zu den Menschen bringen zu müssen, um sich selbst eines zu setzen. Damit aber, weil bei der Entnahme keine Dokumentation der Entnahmestelle vorgenommen wird, zerstört man Geschichte und den Denkmalwert der Grenzsteine. Würde man die Grenzsteine hüten, wie auf der Infotafel steht, dürfte es dieses Lapidarium nicht geben.



Die Infotafel am Lapidarium. Gut zu erkennen ist links unten das Logo des Amtes für ländliche Entwicklung.


Es bleibt auch festzustellen, dass die Erläuterungen auf der Tafel nicht immer gut recherchiert sind, so dass teilweise die Jahreszahlen und Erläuterungen schlicht falsch sind.




projekt HISTORISCHE GRENZE - Zirndorf


projekt@historische-grenze.de





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