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Landhegestein ausgegraben...


Der Speierhof hat eine wechselvolle Geschichte hinter sich. Heute gehört diese Ansiedlung zur Gemeinde Gebsattel im Landkreis Ansbach.


Ursprünglich war der Ort in Besitz der Herren von Kirnberg, die es schließlich an Herold Rain und Ulrich Lösch vererbt haben. Diese verkauften den Hof im Jahr 1384 an Heinrich Doppler. In der Folgezeit wechselte oftmals der Besitzer. Hektor von Heßberg verkaufte schließlich 1605 u. a. auch den Speierhof an die Reichsstadt Rothenburg.


Laut 16-Punkte-Bericht des brandenburg-ansbachischen Oberamts Colmberg aus dem Jahr 1608 bestand Speierhof aus zwei Höfen, die der Reichsstadt Rothenburg unterstanden. Das Hochgericht übte das Vogtamt Colmberg aus. 1617 wurde der Reichsstadt Rothenburg auch das Hochgericht zugestanden, was jedoch von Hohenlohe-Schillingsfürst strittig gemacht wurde. 1710 erhielten diese durch Vertrag das Hochgericht.


Durch diesen Umstand waren am Speierhof zum Zeitpunkt der Versteinung der Landhegegrenze im Jahr 1617 hier die Stadt Rothenburg und das Markgraftum Brandenburg Ansbach Nachbarn. 1710 änderte sich das und der Bereich des Speierhofs fiel an Hohenlohe-Schillingsfürst.


Um so interessanter ist es genau hier noch einen Landhegestein mit Hohenzollernwappen zu finden. Wir hatten eine Mail erhalten, in der uns berichtet worden ist, dass sich dort ein solcher Stein im Erdreich liegend befände.


Am 29.10.2022 wurde dieser dann durch die Deutsche Grenzsteinforschung auch so aufgefunden. Matthias Zink und Karlheinz Seyerlein waren ebenfalls anwesend. Um den Stein dauerhaft schützen zu können, wurde er an Ort und Stelle aufgerichtet.


Dieser Stein hat die Bezeichnung AN-SR-KARR-057. Mit dem Jahr 1710 verlor er dann seine Bedeutung, weil sich, wie beschrieben, die Machtverhältnisse geändert hatten. Hier waren nun die Hohenloher und Rothenburger Nachbarn. Die Hohenzollern mussten sich zurückziehen.


Wir werden umgehend den Denkmalschutz für diesen Stein und einen weiteren, den Herr Seyerlein gefunden hatte, beantragen.


WIEDER HAT EIN HINWEIS AUS DER BEVÖLKERUNG GEHOLFEN EINEN SOLCHEN SCHATZ ZU FINDEN! VIELEN DANK! Hinweis: Da uns bislang keine Erlaubnis zur Veröffentlichung des Namens des Mitteilers vorliegt, können wir diesen auch nicht veröffentlichen.




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