Die historische Grenzlinie der "Marksteine der Hohenzollern in Franken", also die Fraischgrenze zwischen den Markgraftümern Ansbach und Bayreuth-Kulmbach, verläuft mitten durch den Ort Dürrnbuch (Gde. Emskirchen, LKr. NEA).
Dort war am östlichen Ortseingang ein historischer Markstein gestanden, der mit der Listennummer
D-5-75-121-39
in der Denkmalschutzliste stand. Der so gewährte Denkmalschutz untersagt jegliche Veränderung des Steins, jegliche Umsetzung oder die Zerstörung bei angedrohten Bußgeldern von bis zu 250.000 €.
Im Rahmen unserer Erforschung der Grenzlinie, die wir mit der Kennung BO-BC-1753 führen, kamen wir auch nach Dürrnbuch und stellten fest, dass der denkmalgeschützte Stein fehlte. Dies meldeten wir an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege weiter. Das wiederum teilte diesen Umstand der Unteren Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Neustadt a.d. Aisch mit.
Dieser Grenzstein wurde nun am 30.05.2020 nördlich von Dürrnbuch bei der Friedenseiche gefunden. An diesem Platz scheint so eine Art Lapidarium eingerichtet worden zu sein. Insgesamt 3 Grenzsteine waren dort aufgestellt. Die Anzahl ist klein, die Auswahl hochkarätig! Neben dem Markstein der Fraischgrenze konnte auch ein sehr seltener, aktuell ist noch ein weiterer Stein im Markgrafenmuseum Neustadt an der Aisch bekannt (dieser ist aber stark beschädigt), Jagdstein des Markgraftums Brandenburg Kulmbach gefunden werden.
Eine Erläuterung zur Herkunft der Grenzsteine war nicht zu finden, wie das eigentlich immer so ist. Aus diesem Grund kann nicht gesagt werden, welche Jagdgrenze des Hauses Brandenburg Kulmbach dieser stein markierte.
Jedenfalls ist sein Zustand deutlich besser, als der dessen im Markgrafenmuseum. Dort ist die Rückseite ausgebrochen, was zur Spekulation Anlass gab, was dort stünde.
Mit diesem Stein kann die Frage beantwortet werden:
Auf der einen Seite, das war bekannt, steht "BC" für Brandenburg-Culmbach, was damals noch mit "C" geschrieben worden ist.
Die andere Seite wartet mit den Buchstaben "HW" auf, die "Hochherrschaftlicher Wald" bedeuten.
Die Entfernung von historischen Grenzsteinen wird weithin als legitim angesehen, was aber so nicht stimmt.
Diese Steine stehen im Eigentum des Freistaates Bayern und deren Wegnahme erfüllt den Tatbestand des § 242 StGB, sowie denkmalschutzrechtlicher Vorschriften.
Nähere Hinweise und Informationen zu dieser Thematik stellen wir unter
zur Verfügung.
Unseren Fund haben wir an das Landesamt für Denkmalpflege weitergegeben, um diesem die Möglichkeit zu geben weitere Maßnahmen zu treffen, bzw. über die Untere Denkmalschutzbehörde zu veranlassen.
Etwas südlich im Bereich Wilhermsdorf wurden wir dann erneut fündig. Dort ist ein weiteres Lapidarium eingerichtet. Hier fand sich ebenfalls eine Rarität:
Ein Jagdstein des Hauses Brandenburg Onolzbach (=Ansbach) mit Wappen und Jahreszahl. Nach unserem Kenntnisstand könnte dies der letzte überhaupt noch existierende Jagdstein in dieser Ausgestaltung sein.
Ein paar Meter weiter war dann noch ein Fraischgrenzstein der ehemals Freien Reichsstadt Wilhermsodrf zu sehen, der wohl mit dem Straßenbau der OV Dürrnbuch-Wilhermsdorf weichen mußte.
WIR WOLLEN HOFFEN, DASS ES KÜNFTIG MÖGLICH SEIN WIRD EINE DEUTLICH INTENSIVIERTE AUFKLÄRUNGSARBEIT ZU LEISTEN, DAMIT SICH DER SCHUTZ DIESER DENKMÄLER DURCHSETZT UND SIE DORT VERBLEIBEN, WO SIE HINGEHÖREN: AN IHREM HISTORISCHEN PLATZ.
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