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AutorenbildDENKMALSCHUTZ ☰ projekt HISTORISCHE GRENZE

Petition zur Thematik des Grenzsteineigentums

Aktualisiert: 11. Aug. 2020

► DEN PETITIONSANTRAG ABRUFEN: HIER KLICKEN

Historische Grenzsteine stehen in der Regel im Eigentum des Staates. In der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland obliegt das Eigentum dann dem Bundesland, auf dessen heutigem Hoheitsbereich der Grenzstein steht.


Grenzsteine stehen im Eigentum dessen, der den Grenzstein hat setzen lassen. Bei ehemaligen Herrschaftsgrenzen waren dies die beiden an der Grenze aufeinandertreffenden Mächte. Diese wurden in der Folge durch die Folgestaaten, die letztlich in den heutigen Bundesländern aufgegangen sind, übernommen.


So steht der Grenzstein links, der einmal der Reichsstadt Nürnberg und der Pfalz Baiern gehörte im Eigentum des Freistaats Bayern.


Dieser aber sieht hier keine staatliche Zuständigkeit vor. Es gibt also niemanden, der die Rechte und Pflichten als Eigentümer übernimmt.


Im Jahr 2016 hat HISTORISCHE GRENZE eine Anfrage beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat gestellt, um den zuständigen Sachbearbeiter/ die zuständige Stelle zu erfahren.


Nach 3 Jahren erfolgte ohne Ergebnis eine Abverfügung an ein anderes Ministerium. Seitdem herrscht Schweigen.


HISTORISCHE GRENZE hat nun reagiert und eine Petition beim Bayerischen Landtag eingereicht.


Wir werden weiter berichten....




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