Die von uns am 26.04.2021 gestellte Petition wurde am 09.02.2022 im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst als letzter Tagesordnungspunkt der Sitzung behandelt. Auch wenn hier das Ergebnis eher ernüchternd war, denn insbesondere die retrospektive Betrachtung der Denkmalschutzeigenschaft als ein zentraler Punkt wurde verneint, so sind wir insgesamt wieder einen guten Schritt voran gegangen.
Mit der zweiten Petition an den Bayerischen Landtag wurden einige Punkte zementiert, die vorher kaum Beachtung gefunden haben. Nun ist klar, wann der Freistaat Bayern das Eigentum für Historische Hoheitssteine anerkennt und wann nicht. Hier zählt die Denkmalschutzeigenschaft eines historischen Hoheitssteins, die insbesondere dann gegeben ist, wenn die Grenze historische Bedeutung hatte, der Stein noch auf oder im Umfeld dieser historischen Grenzsteinlinie steht und nicht als zerstört gilt.
Grenzsteine erhalten ihre Denkmalschutzeigenschaft nicht primär durch deren künstlerische Gestaltung, sondern durch die Dokumentation der Geschichte, die durch die Gesamtheit der Steine auf der historischen Grenzlinie sichtbar wird.
► MINISTERIALSCHREIBEN HIERZU ABRUFEN ► https://www.historische-grenze.net/_files/ugd/c4e304_bfc6b93371b546afa4dffdb5ce5201e0.pdf
► UNSERE EINWÄNDE ZU DEN LÜCKEN IN DIESEN SCHREIBEN ► https://www.historische-grenze.net/_files/ugd/c4e304_e0b92395701e452aa5b6c545961b2807.pdf
Die von uns im vorbenannten Schreiben aufgezeigten Lücken im Denkmalschutz blieben dann aber leider ohne Beachtung. Die ministeriellen Juristen können sich offensichtlich nicht vorstellen hier zu irren. Durch diese strikte Regelung "ohne Denkmalschutz kein Eigentum beim Staat" und der Denkmalschutzprüfung im "Jetzt" ohne Blick auf die Entwicklung (dies wird im Schreiben eingehend erläutert) wird der Denkmalschutz unterlaufen und damit wirkungslos.
ZERSTÖRE EINEN DENKMALGESCHÜTZTEN STEIN UND DER STAAT VERZICHTET AUF DAS EIGENTUM! Dies ist keine Aufforderung zu Straftaten, weil HISTORISCHE GRENZE sich dieser Rechtsauffassung entgegenstellt, sondern die von uns erlebte Realität, die mit Blick auf die von den ministeriellen Juristen dargetanen Aussagen offensichtlich so unterstützt und davon nicht abgewichen wird.
Als im Frühjahr der nachfolgend noch genannte Grenzstein 30 bei Reichardsroth stark beschädigt wurde, teilte uns das Landesamt für Denkmalpflege mit diesen nun aus der Denkmalschutzliste streichen zu wollen. Nur unter heftigem Protest wurde davon abgesehen und es geschah ein weiteres Wunder.
► WEITERE INFORMATIONEN AUF DER PROJEKTSEITE ► https://www.historische-grenze.net/petition-vom-26-04-2021
Ein weiterer Durchbruch wurde dadurch erreicht, dass inzwischen auch eingestanden wird, dass es Umstände gibt, unter denen Grenzsteine aus staatlichen Mitteln restauriert werden müssen. Hierzu aber gibt es keine Richtlinien, weil dies im Einzelfall abzuklären ist. Aktuell findet dies, wie wir erfahren haben, in Bezug auf den im Frühjahr 2021 zerstörten Grenzstein an der Landhege Nord Nr. 30 statt. Die Kosten werden hier durch das Landesamt für Denkmalpflege getragen.
Durch unsere Initiative ist es inzwischen auch möglich staatlich finanzierte Projekte im Bereich der Kleindenkmäler über das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zu beantragen. Wir im Projekt HISTORISCHE GRENZE haben derzeit das Erkundungsprojekt "Preußensteine 1" in der Genehmigung. Bislang waren solche Projekte nur den Bodendenkmälern vorbehalten.
WIR WERDEN NUN DAS ERGEBNIS PRÜFEN UND SEHEN, WIE WIR WEITERE SCHRITTE HIN BEKOMMEN.
Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut und unser Projekt muss ebenfalls Stück für Stück wachsen. Wir schaffen neue Kontakte, suchen Möglichkeiten, versuchen zu überzeugen. Wir brauchen einen langen Atem und viel Feingefühl.
Der Schutz unserer Geschichte ist uns das Wert. Wir sind Ihnen allen für die bislang gezeigte Unterstützung sehr dankbar, hören Sie bitte nicht damit auf. Sprechen Sie Ihre Abgeordneten an! Die tragen das dann auch von anderen Seiten in den Landtag. Nur so wird es zu einem ernstgenommenen, Thema.
IN SACHEN PETITION EIN HERZLICHEN DANKE AN FRAU DR WEIGAND (MdL) FÜR IHREN UNERMÜDLICHEN EINSATZ IN UNSERER SACHE. EIN WEITERES DANKE GEHT AN DEN AUSSCHUSSVORSITZENDEN HERRN BRANNEKÄMPER, DER SICH DER SACHE EBENFALLS ANGENOMMEN HAT!
UNSER WEITERFÜHRENDER DANK AN:
In diesem Zusammenhang auch einen ganz herzlichen Dank an den Landrat des Landkreises Ansbach, der in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege die Renovierung des Landhegesteins 30 bei Reichardsroth voranbringt, dem Oberbürgermeister der Stadt Rothenburg, der uns beim Finden offensichtlich noch existenter aber abgegangener Landhegesteine hilft und dem 1. Bürgermeister von Ohrenbach, einer Gemeinde an der Landkreisgrenze AN/ NEA, der uns immer eine große Hilfe und Unterstützung ist.
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