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Projekt "LHNO-037" - Ein Landhegestein darf nach Hause
Im Jahr 1983 wurde bei Reichardsroth/ Gde Ohrenbach die neue B25 gebaut. In der Zwischenzeit wird sie als St 2419 bezeichnet. In diesem Bereich kreuzte die Neubautrasse die Rothenburger Landhege und auch die hier existente Grenzsteinlinie der "Landhegesteine an der Landhege Nord".
Mit der geplanten Trassenführung stand der Landhegestein 37 im Weg und mußte entfernt werden. Die ebenfalls vorgesehene Entsorgung des Steins wurde aber durch Bauarbeiter der Straßenmeisterei Uffenheim, so ist es überliefert, verhindert und der Stein nach Rothenburg in das Museum gebracht.
Bild: Auszug aus "DIE LINDE", vom November 1988 - Beilage bei Fränkischen Anzeiger
Dort befindet er sich noch heute.
Im Januar 2021 wurde zwischen HISTORISCHE GRENZE und dem RothenburgMuseum die Rückführung des Landhegesteins nach Reichardsroth vereinbart. Nachdem der historische Setzungsort durch die hier verlaufende St2419 verwehrt ist, war ein alternativer, aber geschichtlich möglichst authentischer Setzungsort zu finden.
Hierbei war der Punkt "Verbleib des Steins im staatlichen Eigentum" als essentiell angesehen worden.
Aktueller Verbleib des Landhegesteins 37 im Lapidarienkeller des RothenburgMuseums
Grenzsteineigentum - Erhalt des staatlichen Eigentums
Der Setzungsort
Zur Wahrung der Vorgabe "Verbleib im staatlichen Eigentum" bestehen derzeit drei Varianten:
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Setzung als gewidmeten Grenzstein auf einer Gebietskörperschaftsgrenze (z.B. Landkreisgrenze)
-
Setzung auf Grundeigentum des Freistaates Bayern
-
Setzung mit Bezug auf den historischen Setzungsort an der ehemaligen Grenzlinie
ZU 1:
Trotz guter Unterstützung durch die LRAs AN und NEA wurde hier keine Stelle gefunden, die man als für den Landhegestein ungefährlich einstufen kann. Entlang der Landkreisgrenze verläuft eine Holzrückegasse, die oft von schweren Fahrzeug befahren wird. Durch deren Einwirkung ist der Stein stark gefährdet.
ZU 2:
Mit der durch das Staatliche Bauamt Ansbach vorgegebenen Vorgehensweise war die Steinsetzung nicht möglich [NUTZUNGSVERTRAG]
Nach Gesprächen zwischen dem Landratsamt Ansbach und dem Staatlichen Bauamt wurde zum 23.03.2021 dann eine Einigung erzielt, der wir uns anschließen konnten.
ZU 3:
Hier würde der Landhegestein etwas westlicher stehen, wo zwei private Grundstücke aneinander grenzen. Diesen Bereich zogen wir mit der ursprünglichen Situation mit dem Bauamt in Betracht. Mit der aktuellen Lösung ist aber die Nähe zum historischen Setzungsort auf dem Bauamtsgrund besser gegeben.
Setzungsort im Bild
Der Setzungsort befindet sich in Blickrichtung Rothenburg (von Uffenheim aus gesehen) rechts der Fahrbahn oberhalb in unmittelbarer Nähe zur Grundstücksgrenze des Staatl. Bauamtes Ansbach.
Im Hintergrund sehen Sie den Wegweiser nach Reichardsroth an der St 2419.
Blick von der St2419 auf das Hinweisschild. Unmittelbar davor verläuft die Landkreisgrenze über die Straße.
Dort, wo die Grenze einen Knick nach rechts macht, war der historische Setzungsort des Steins 37, den wir nun zurückführen können.
Die St2419 mit Blick auf die Landkreisgrenze in Fahrtrichtung Rothenburg.
Transportlogistik - Bergung, Transport und Setzung des Steins
Der Landhegestein befindet sich zu Beginn des Projekts im Lapidarienkeller des RothenburgMuseums. Hier sind enge Zugänge zu beachten und das doch deutliche Gewicht des Landhegesteins. Bei der Bergung ist nach Vorauskunft wohl kein technisches Gerät einsetzbar.
Im Rahmen einer Vorprüfung, wird in Absprache mit dem RothenburgMuseum das Gewölbe begangen und die Möglichkeiten der Bergung festgestellt. Durch das Bergungsteam wird in der Folge die Umsetzung geplant und durchgeführt.
Die Rückführung erfolgt dann über ein dafür geeignetes Fahrzeug.
Des Weiteren ist der Setzungsort zu besichtigen, um festzustellen, wie hier technisches Gerät zugeführt und eingesetzt werden kann.
Die Besichtigung des Steins im Lapidarium des RothenburgMuseums ist für Anfang September 2021 vorgesehen, der Rücktransport des Steins nach Reichardsroth findet kurz vor der Setzung am 18.09.2021 statt.
Am 02.09.2021 wurde der Landhegestein durch das Logistikteam unter Matthias Zink vom RothenburgMuseum nach Reichardsroth gebracht. Damit ist der Stein nach 38 Jahren wieder nach Hause zurückgekehrt. Die Setzung des Steins im Vorfeld der Veranstaltung wird dann am 17.09.2021 anvisiert.
Bilder: Matthias Zink
Behördliche Genehmigungen - Rechtlicher Rahmen
Einen historischen Hoheitsstein von A nach B fahren, ein Loch graben und gut....? Mit diesem Projekt müssen umfangreiche rechtliche Vorgaben geprüft und abgearbeitet werden.
Die Rothenburger Landhege ist als Bodendenkmal mit der Listennummer D-5-6527-0279 unter Denkmalschutz gestellt. Hier darf man keine auch noch so geringen Veränderungen am Boden vornehmen, ohne diese behördlich genehmigt zu bekommen.
Nachdem der historische Setzungsort durch den Bestand der St 2419 (ehem. B25) verwehrt ist, muss ein Standort gefunden werden, der historisch möglichst genau, dennoch aber sicher ist (vgl. Themenpunkt Eigentumsfrage), Der Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis ist gestellt.
Die Genehmigung zur Grabung, die für die Setzung des Landhegesteins erforderlich ist, wurde inzwischen durch die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Ansbach erteilt. ++erledigt++
Die Frage der Widmung des Steins ist zu klären, da in diesem Fall die Feldgeschworenen den Stein im Austausch mit einem vorhandenen setzen müssten oder bei einer Neuwidmung das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung involviert werden müsste.
Durch die ungewidmete Setzung können die abmarkungsrechtlichen Vorschriften außer Acht gelassen werden. ++erledigt++
Mit dem Umstand des Einzugsbereichs der St 2419 sind auch straßenverkehrsrechtliche Bestimmungen zu beachten. So der Abstand von 7,5 Metern zur Fahrbahn (Verkehrssicherungspflicht) und eventuelle Verkehrsmaßnahmen bei der geplanten Feierstunde.
Nach Besichtigung des Setzungsortes sind verkehrsrechtliche Maßnahmen nicht erforderlich. ++erledigt++
Öffentlichkeitsarbeit
Ein Ereignis wie dieses hat durchaus denkmalschutzrechtlich und auch historisch eine große Bedeutung. Die Landhegegrenze hat eine lange Geschichte (Landhege Rothenburg 1420/ die Landhegesteine 1617). Diese Grenzsteinlinie ist eine der am besten erhaltenen europaweit.
Mit der Setzung dieses Landhegesteins befinden sich noch rd. 68% aller vor über 400 Jahren gesetzten Hegesteine direkt auf oder knapp neben der historischen Grenzlinie und das größtenteils in hervorragendem Zustand. Das ist äußerst selten.
Weitere 6 Steine sind lokalisiert, wobei zwei nicht mehr an die Grenzlinie zurückkehren können. Sie sind in einem Dachgiebel verbaut. Das Gebäude hierzu wurde im Jahr 1900 gebaut (siehe das Bild oberhalb).
Um dieses Ereignis den Menschen nahe zu bringen, wird zur Setzung auch die Presse und Repräsentanten aus Politik und Denkmalschutz eingeladen.
Wir hoffen damit das öffentliche Augenmerk auf diesen Schatz der Geschichte zu richten und so auch das Interesse hieran zu erwecken. Parallel gibt es bei HISTORISCHE GRENZE auch ein spezielles Internetangebot zur LANDHEGE ROTHENBURG.
Wir unterstützen das zusätzlich in unseren SOCIAL MEDIA und dem Blog.
Termin der Rückführung und Setzung des Landhegesteins
Samstag 18. September 2021, ab 13.00 Uhr, am Setzungsort in Reichardsroth.
Teilnehmer (gemäß Zusage)
Folgende durch uns eingeladenen Ehrengäste habe ihr Kommen (teilweise mit der Einschränkung möglicher anderer Termine) zugesagt:
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Herr Dr. Hellmuth Möhring, Leiter des RothenburgMuseums (ehem Reichsstadtmuseum Rothenburg) - Absage aus familiären Gründen
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Frau Dr. Sabine Weigand, MdL, Mitglied im Ausschuß für Wissenschaft und Kunst, Mitglied im Landesdenkmalrat
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Herr Landrat Dr. Ludwig - Landrat des Landkreises Ansbach
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Herr Reinhard Streng - 1. stv. Landrat des Landkreises Neustadt/ Aisch - Bad Windsheim
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Herr Oberbürgermeister Dr. Markus Naser - Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Rothenburg
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Herr 1. Bürgermeister, Johannes Hellenschmidt - 1. Bürgermeister der Gemeinde Ohrenbach/ LKr. Ansbach
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Herr Frank Biedermann - Abteilungsleiter beim Staatl. Bauamt Ansbach in Vertretung des Behördenleiters
Festakt
Die Rückführung und Setzung des Landhegesteins an der Rothenburger Landhege wollen wir mit einem kleinem Festakt begehen.
Auch hier gilt es einige Punkte zu organisieren. So wurde der Setzungsort besichtigt und die Anfahrtsmöglichkeiten geprüft. Es ist festzulegen, wo die Teilnehmer ihre Fahrzeuge parken und wie sie zum Setzungsort gelangen können. ++erledigt++
Dazu ist die Verpflegungsfrage zu klären. ++durch die Gemeinde Ohrenbach werden alkoholfreie Getränke gestellt++erledigt++
Auch der Programmablauf ist zu organisieren. Hier liegt das Augenmerk auf einer würdigen Begleitung des Ereignisses, das aber auch einen gewissen Unterhaltungswert beinhalten soll. ++erledigt++
So werden wir hier neben der Festlegung der Grußworte und den Hinweisen zum Ereignis auch einen unterhaltsamen Programmpunkt organisieren. ++erledigt++
(Näheres siehe Überschrift "Programmablauf...")
Festakt: Anfahrt/ Zugang
Anfahrt aus dem Raum Nürnberg:
BAB 6 Richtung Heilbronn/ Ausfahrt Feuchtwangen-West/ St2419 in Richtung Rothenburg, durch Rothenburg in Richtung Uffenheim, dieser Straße folgen bis Abzweig Reichardsroth (auf dem Bild kommen Sie von unten)
Der Fußweg von Reichardsroth zum Setzungsort ist nicht befestigt. Es wird festes Schuhwerk angeraten.
Festakt: Programmablauf
13.00 Uhr Kurze Begrüßung der Anwesenden durch Jürgen Nickel (Projekt Historische Grenze)
13.05 Uhr Kurzes Grußwort von Frau Dr. Weigand, MdL, Ausschuß für Wissenschaft und Kunst, Landesdenkmalrat
13.10 Uhr Kurzes Grußwort des Landrates des Landkreises Ansbach, Herr Dr. Ludwig
13.15 Uhr Kurzes Grußwort des 1. stv. Landrates des Landkreises Neustadt/A - Bad Windsheim, Herr Streng
13.20 Uhr Übergabe des Landhegesteins durch den Oberbürgermeister der Stadt Rothenburg an die Landhege
13.30 Uhr Erster „Spatenstich“ durch Frau Dr. Weigand, Herrn Dr. Ludwig, Herrn Dr. Naser und Herrn Jürgen Nickel
Im Anschluss Verfüllung des Setzungsloches mit Erde durch das Logistikteam.
13.45 Uhr „Der Nachtwächter von Rothenburg“ spricht
14.00 Uhr Offizielles Veranstaltungsende
Besonderer Hinweis:
Am 15.09.2021 wurde der Landhegestein LHNO Nr. 38 in Weikersheim gefunden und am 16.09.2021 nach Reichardsroth gebracht. Da wegen der Kürze der Zeit keine denkmalschutzrechtliche Genehmigung einzuholen war, werden wir ihn nicht setzen dürfen. Jedoch wird er zu sehen sein....
NACHTRAG: 17.09.2021 - die Rückführung des Steins Nr. 38 ist abgeschlossen. Wir mussten feststellen, dass der Gesamtzustand des Steins nicht wirklich gut ist. Der Sockel des Steins, mit dem er in der Erde Halt findet, fehlt völlig. Wir werden den Stein erst grundlegend restaurieren müssen. Hierzu benötigen wir Fachleute mit denen wir bereits Kontakt aufgenommen haben.
Mit der Setzung des Steins AN-SR-LHNO-037 ist dieses Projekt soweit beendet.
Es warten aber schon neue Aufgaben.
D A N K E für die Zusammenarbeit!
Ein Projekt dieses Umfangs ist nur in Zusammenarbeit zu stemmen. Wir bedanken uns für die kooperative Unterstützung aller Beteiligten.
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RothenburgMuseum, Herr Dr. Hellmuth Möhring
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Landkreis Ansbach, Herr Landrat Dr. Ludwig und Leiter der Unteren Denkmalschutzbehörde, Herr Patrick Beck
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Landkreis Neustadt an der Aisch/ Bad Windsheim, Herr Landrat Weiß und Leiter der Unteren Denkmalschutzbehörde, Herr Armin Gackstetter
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Landesamt für Denkmalpflege, Herr Dr. Karl Gattinger
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Oberbürgermeister der Stadt Rothenburg, Herr Dr. Markus Naser
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1. Bürgermeister der Gemeinde Ohrenbach, Herr Johannes Hellenschmidt
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Projektabschnitt Transportlogistik, Herr Matthias Zink (Reichardsroth)
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u.v.m.