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Projektseite
"Rückführung KARR 01"

Rückführung eines in Wörnitz aufgefundenen Landhegesteins nach Windelsbach zur historischen Grenzsteinlinie.

Wir bedanken uns bei den Eheleuten Vogt, die in Wörnitz das Bed & Breakfast "Apfelstern" betreiben, und der Rückführung des auf ihrem Grundstück befindlichen Landhegesteins zugestimmt haben.

Wie der Landhegestein von der ehemaligen Grenzlinie letztlich nach Wörnitz gelangt ist, kann nicht mehr rekonstruiert werden. Jedenfalls befand er sich bereits am Grundstück, als die Eheleute Vogt dieses kauften.

Der Landhegestein zeigt auf der einen Seite das Wappen der Stadt Rothenburg, auf der anderen das des Herrscherhauses Hohenzollern.

Die Hohenzollern herrschten bis 1791 über Ansbach, bevor dann die Macht an die Preußen ging.

 

Letztlich waren es dann die durch Napoleon bedingten Umbrüche, die den fränkischen Raum ab 1806 unter die Herrschaft Bayerns fallen ließen.

Auf dieser Seite wird der Ablauf des Projektes abgebildet, so dass sich jeder über den jeweils aktuellen Stand informieren kann.

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Am 19.11.2022 konnte im Beisein des Bayerischen Rundfunks, der aktuell eine Reportage zum Thema "Grenzsteinforschung" mit Schwerpunkt auf die Rothenburger Landhege durchführt, mit den Eheleuten Vogt besprochen werden, ob der Landhegestein wieder zurück an die Landhegegrenze darf.

Wir möchten uns an dieser Stelle nochmals herzlich für diese Geste bedanken.

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Am 15.01.2023 fand eine erste Besprechung im Rathaus der Gemeinde Windelsbach mit dem Bürgermeister und einem Vertreter der Siebener statt, um das Vorgehen und die Zielmarken des Projekts zu besprechen.

In einem ersten Schritt wird der Landhegestein von Wörnitz nach Windelsbach gebracht, um der Restaurierung zugeführt zu werden. Damit er gesetzt werden kann benötigt er einen Sockel, da dieser fehlt.

Ein weiterer Schritt, der durch die Siebenereien durchgeführt wird ist die Klärung des historischen Setzungsortes. Der Stein wird in der Position des 1. Steins der Teillinie gesetzt (AN-SR-KARR-001).

Dieser historische Setzungsort wird durch die Siebener anhand deren Unterlagen ermittelt.

Meetingraum
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Im Grenzvertrag zwischen dem Markgraftum Ansbach und dem Rat und der Stadt Rothenburg wurde am 27.12.1617 für den Stein Nr. 1 der Karrachseelinie folgende Position festgelegt:

"Wegen dem Ambt Comberg aber sind folgende Stein gesezet. Nemblich der erste: in Lindtler Markung, oben in der Höhe gegen den Wurmbacher grund, und der fürbringerin
Seelein, bey dem Ortstein, welcher die drey Markungen Nordenberg, Lindtlein, und
Windelsbach scheidet."

Hierbei handelt es sich um die ehemalige Gemarkungsgrenze der Gemeinden Nordenberg, Linden und Windelsbach. Im Rahmen der Gebietsreform am 01.01.1972 wurden diese drei Gemeinden nach Windelsbach eingemeindet.

Seitdem gibt es keine Gemarkung Linden mehr. Der Punkt, an dem diese drei Gemarkungen zusammenstießen (Dreimarkungspunkt), muss nun durch die Siebenerei in Windelsbach ermittelt und genau bestimmt werden.

In der Folge wird dann die Sicherheit des Steins an dieser Stelle begutachtet und der endgültige Setzungspunkt bestimmt.

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Im Bereich zwischen den Orten Windelsbach, Linden und Nordenberg liegt eine Hochebene. Auf dieser verläuft nicht nur die Rothenburgische Grenze, sondern auch die der beiden Hohenzollernreiche in Franken, den beiden Markgraftümern Brandenburg Ansbach und Bayreuth/ Kulmbach (alte Bezeichnung: Brandenburg Onolzbach =BO, Brandenburg Culmbach =BC).

Ein entsprechender Grenzstein, der die beiden Hohenzollernreiche voneinander trennt steht gegenüber der Einfahrt zum NEPERMUK Gelände Nordenberg und ist mit einer gelben Hinweistafel erklärt. Dieser Stein markiert eine Jagdgrenze.

(siehe hierzu: LINK ZUR THEMENSEITE).

An der historischen Setzungsstelle des Landhegesteins AN-SR-KARR-001 treffen diese 3 Herrschaftsbereiche aufeinander, die Markgraftümer Brandenburg Ansbach, sowie Bayreuth/ Kulmbach und die Reichsstadt Rothenburg.

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Die historische Setzungsstelle, also dort wo 1617 dieser Stein erstmals gesetzt worden ist, befindet sich an der Einmündung zweier Feldwege und scheint für die erneute Setzung geeignet. Die Prüfung zielt darauf ab, ob dieser rückgeführte Stein an dieser Stelle offensichtlichen Gefahren ausgesetzt ist, die seinen Bestand gefährden. 

An dieser Stelle sind es insbesondere landwirtschaftliche Fahrzeuge, von denen eine Gefahr ausgehen kann. Mähdrescher und andere große Gerätschaften erlauben es nicht immer alles um das Fahrzeug herum wahrzunehmen, so dass es immer wieder vorkam, dass derartige Geräte historische Hoheitssteine beschädigten.

An dieser Stelle scheint genügend Platz vorhanden zu sein, so dass die Gefährdungsbeurteilung positiv beendet werden kann.

ABMARKUNGSRECHT:
An dieser Stelle haben wir keinen Markungsstein gefunden. Dieser kann auch versunken sein. Wir werden hier mit den zuständigen Feldgeschworenen abklären, ob ein Steintausch (also bisheriger Markungsstein gegen Landhegestein) möglich ist. Damit wäre der Landhegestein gewidmet. Alternativ ist auch eine Setzung ohne Widmung möglich.

DENKMALSCHUTZ:

Anders als bei der Landhege Nord ist hier der Boden nicht als Bodendenkmal geschützt, denn in diesem Bereich gab es keine Landhege, d.h. kein Wall-Graben-System, wie im Norden, Westen und Süden des ehemaligen Herrschaftsgebietes der Reichsstadt Rothenburg. Aus diesem Grund entfällt hier eine Genehmigungspflicht durch die Untere Denkmalschutzbehörde beim LRA Ansbach.
Der Stein an sich steht auch (noch) nicht unter Denkmalschutz, so dass hier die Regelungen aus dem BayDSchG keine Anwendung finden.

EIGENTUM AM LANDHEGESTEIN:
Hier wird die Antwort schwierig, weil das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst auf der einen Seite das Eigentum ablehnt, wenn ein Grenzstein keinen Denkmalcharakter hat. Dies ist hier deshalb der Fall, weil dieser Stein von seiner Grenzsteinlinie entfernt wurde und keine Nummerierung hat, die in eindeutig an der Grenzlinie lokalisiert.
Auf der anderen Seite beansprucht das gleiche Ministerium nach der Setzung und der Verleihung des Denkmalschutzes das Eigentum an diesem Stein, weil er dann ja ein Denkmal ist. Wie dies rechtlich zusammengeht ist von Seiten des Projekts Historische Grenze nur schwer nachzuvollziehen, aber es ist derzeit so als gegeben hinzunehmen. Aktuell dürfte (und das ist nur eine Vermutung) das Eigentum bei der Gemeinde Windelsbach liegen, da diese den Grenzstein derzeit im Besitz hat.

 

VERKEHRSICHERUNGSPFLICHT:
Da die auf der Hochebene befindlichen Feldwege keine öffentlich gewidmeten Straßen sind, unterliegt dieser Bereich auch nicht der Verkehrssicherungspflicht, so dass ein Abstand von 7,5 m ab Fahrbahnkante nicht einzuhalten ist.

 

Es ist aber darauf zu achten, dass für die landwirtschaftlichen Gerätschaften, die hier bewegt werden, genügend Platz vorhanden ist, damit der Stein keiner Gefährdung unterliegt.
 

Die Zielgerade ist erreicht....

Es ist der 26.05.2023. Die Restauration des Landhegesteins KARR 01 ist abgeschlossen und er kann nun gesetzt werden.

Der bislang fehlende Fuß wurde ergänzt, damit er einen sicheren Stand hat.

Unser Dank geht hier an die Gemeinde Windelsbach, die die Restaurierung bezahlt hat.

Nun werden in weiteren Gesprächen der Setzungstermin und der genaue Setzungsort bestimmt. 

Der Setzungsort ergibt sich aus den historischen Unterlagen und der historischen Karte. Da sich die Gegebenheiten nach über 400 Jahren, wo er dort zum ersten Mal gesetzt worden ist, verändert haben, nehmen wir, der Bürgermeister der Gemeinde Windelsbach, der Siebenerobmann und der Leiter des Projekts Historische Grenze den Bereich in Augenschein und entscheiden vor Ort die weitere Vorgehensweise.

Im Vorfeld zur Setzung werden wir uns wieder an alle Interessierten wenden und den Termin abklären, damit möglichst viele daran teilnehmen können.

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28.05.2023: Im Rahmen einer Ortsbegehung durch den 1. Bürgermeister, dem Siebenerobmann und durch das Projekt Historische Grenze wurde der Setzungsort des Landhegesteins KARR 001 festgelegt. Die Festlegung erfolgte über den historischen Grenzvertrag von 1617, den Informationen aus der historischen Karte der bayerischen Vermessungsverwaltung und den überlieferten Informationen der Siebener.

Der Stein wird am historischen Setzungsort des Jahres 1617 wieder gesetzt werden. Die entsprechenden Vorbereitungen werden durch die Gemeinde Windelsbach und die Siebener erfolgen.

Damit kann die Planung der Setzungszeremonie und die Terminierung der Setzung erfolgen.

23.09.2023, 14h Save the date

Wir setzen am 23.09.2023 bei Windelsbach im Landkreis Ansbach einen über 400 Jahre alten Landhegestein, der über viele Jahre von der ehemaligen Grenzlinie zwischen der Reichsstadt Rothenburg und dem Markgraftum Brandenburg Ansbach genommen war und nun zurückkehrt.

Wir müssen noch einiges erledigen, damit es eine gute Veranstaltung wird. Notieren Sie sich den Termin schon jetzt!!!

Die Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.... (wir stellen diese zeitnah ein)

VERANSTALTUNG

Grenzsteinsetzung am 23.09.2023 bei Windelsbach

Ehrengäste bei der Grenzsteinsetzung

Bayerischer Landtag:

  • Herr MdL Andreas Schalk, Mitglied im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst im Bayerischen Landtag (Zusage erfolgt)

  • Frau MdL Dr. Sabine Weigand, Mitglied im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst im Bayerischen Landtag (Absage aus Termingründen)

Kreisverwaltungsbehörden:

  • Herr Landrat Dr. Jürgen Ludwig, Landrat des Landkreises Ansbach (Absage aus Termingründen)

  • Herr stv. Landrat Rainer Erdel, stv. Landrat des Landkreises Ansbach (Zusage erfolgt)

  • Herr Landrat Helmut Weiß, Landrat des Landkreises Neustadt an der Aisch - Bad Windsheim (Absage aus Termingründen)

Städte und Gemeinden:

  • Herr Oberbürgermeister Dr. Markus Naser, Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber (Zusage erfolgt)

  • Herr 1. Bürgermeister Bernd Schuster, 1. Bürgermeister der Gemeinde Windelsbach (Zusage erfolgt)

  • Herr 1. Bürgermeister Johannes Hellenschmidt, 1. Bürgermeister der Gemeinde Ohrenbach (Zusage erfolgt)

Weitere Ehrengäste:

  • Herr und Frau Vogt, Inhaber B&B Apfelstern in Wörnitz, Spender des historischen Hoheitssteins "Landhegestein KARR 01" (Zusage erfolgt)

  • Herr Günter Wasilewski, Der "Kellermeister von Rothenburg" (Zusage erfolgt)

Ablauf der Veranstaltung/ Anfahrt

Die Veranstaltung beginnt um 14.00 Uhr auf der Anhöhe gegenüber dem NEPERMUK-Gelände in Nordenberg/ Gde. Windelsbach. Ein Lageplan und ein Link zur Navigation sind in der Folge eingestellt.

VERANSTALTUNGSABLAUF:

14.00 Uhr   Kurze Begrüßung durch den Projektleiter Historische Grenze - Herrn Jürgen C. Nickel

14.15 Uhr   Der Rothenburger Kellermeister...

14.30 Uhr   Kurze Ansprachen der Ehrengäste (wir warten hier noch die Rückmeldungen ab)

ca. 15.00 Uhr  Grenzsteinsetzung, Fototermin

ca. 15.15 Uhr Veranstaltungsende

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Für die Anfahrt zum Veranstaltungsort wird die Zufahrt über Windelsbach und die dortigen Landwirtschaftswege empfohlen. Die Auffahrt vom Nepermukgelände ist für normale Pkw eher ungeeignet.

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