Denkmalschutz ☰ projekt HISTORISCHE GRENZE
Projekt LHNO 038
Die Umstände sind noch nicht abschließend geklärt, warum der Landhegestein LHNO 38 von seinem historischen Platz bei Reichardsroth genommen worden ist und nach Weikersheim in Baden-Württemberg kam.
Dort galt er dann ab den 1980er Jahren als verschollen. Nachfragen und Recherchen blieben ohne Ergebnis.
Über unsere immer wieder erneut gestellten Anfragen an verschiedene Stellen, wie das Landesamt für Denkmalpflege in Baden-Württemberg, der Unteren Denkmalschutzbehörde und der Stadt Weikersheim selbst gelang es nach insgesamt 6 Jahren diesen Stein am städtischen Bauhof in Weikersheim zu finden und ihn mit der freundlichen Genehmigung der Stadt Weikersheim nach Reichardsroth über unser Logistikteam zurückzuführen.
Das an dieser Stelle ebenfalls eingeschaltete Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst schrieb uns, dass der Freistaat hier kein Eigentumsrecht geltend mache, weil ja der Stein nicht unter Denkmalschutz stehe. Von dort war also keine Hilfe zu erwarten.
Die Odyssee
Wie der Stein von seinem historischen Standort bei Reichardsroth (Ohrenbach/ LKr. Ansbach) nach Weikersheim in Baden-Württemberg kam und warum versuchen wir noch herauszufinden.
Das Graben in der Geschichte ist immer wieder spannend, weil es auch aufzeigt, wie mit Denkmälern umgegangen wird und welche Wege sie nehmen.
Fakt ist, dass der Landhegestein der Landhege Nord (=LHNO) Nr. 38 erst im Jahr 1988 in Weikersheim offiziell registriert worden ist und am Bauhofgelände lagerte.
Das in der Akte vorhandene Bild zeigt ihn in einer Räumlichkeit, die derzeit noch nicht bestimmt werden kann.
Am 17.09.2021 war seine Odysee in Baden-Württemberg vorbei. Mit freundlicher Genehmigung der Stadtverwaltung Weikersheim konnte der Stein nach Reichardsroth zurückgeführt werden.
Seit Januar 2022 befindet er sich dank der bei uns eingetroffenen Spenden in der Restaurierung. Er benötigt einen Sockel, um aufgestellt werden zu können.
Dies sollte bis März 2022 erledigt sein.
Rechtliche Fragen
Für die Setzung von Grenzsteinen gibt es Regelungen, die auch wir beachten müssen. Ebenso bestehen denkmalschutzrechtliche Vorschriften. Wir wollen hier einen kurzen Abriss aufstellen, was im Einzelnen zu beachten ist.
DENKMALSCHUTZRECHT
Die Rothenburger Landhege ist als Bodendenkmal unter Schutz gestellt. Hier dürfen keinerlei Erdarbeiten durchgeführt werden, ohne dass eine Erlaubnis durch die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde vorliegt.
Der zu setzende Grenzstein LHNO 38 steht noch nicht unter Denkmalschutz, so dass hier keine weiterführende Genehmigung erforderlich ist. Aus diesem Grund werden wir den Stein auch vor der Setzung und der damit einhergehenden Denkmalschutzwürdigung noch renovieren und ihn setzungsfertig machen.
GRUNDSTÜCK/ ABMARKUNGSRECHT
Wird bei der Setzung des Steins eine Widmung als Grenzstein vollzogen, so darf dies grundsätzlich nur über eine Genehmigung durch das zuständige Vermessungsamt vorgenommen werden.
Im Freistaat Bayern dürfen Feldgeschworene ohne Zuziehung des Vermessungsamtes einen Stein austauschen oder vertikal verändern.
Dies ist hier so. Der bestehende Grenzstein wird durch den Landhegestein LHNO 38 ersetzt. Die Siebener können hier im Rahmen des Feldgeschworenen-Gesetzes ohne Vermessungsamt tätig werden.
Der Stein wird als dann gewidmeter Stein mit der Setzung ein unwesentlicher Bestandteil des Grundstücks ( § 95 BGB), so dass mit der Verleihung der Denkmalschutzwürdigkeit dieser Stein ins staatliche Eigentum kommen wird.
Auf Nachfrage hatte das Bayer. Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst im Vorfeld noch kein Eigentumsrecht des Staates gesehen, als es darum ging diesen Stein aus Baden-Württemberg zurückzuholen.
SONSTIGE RECHTSFRAGEN
Würde die Setzung innerhalb von 7,5 Metern ab einer Straßenkante vorgenommen, würde die Verkehrssicherungspflicht im Rahmen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes verletzt. Dies ist hier nicht der Fall.
Ansonsten muss der Stein fachgerecht und standsicher aufgestellt werden. Dies wird in unserem Fall durch entsprechende Fachkräfte gewährleistet.
TERMIN
Nach der Rückführung des historischen Landhegesteins mit der freundlichen Unterstützung durch die Stadt Weikersheim und der Abwicklung aller rechtlichen und organisatorischen Fragen, konnten wir den Termin zur Feierstunde anläßlich der Setzung des Landhegesteins LHNO 38 festsetzen auf den
02.10.2022, ab 14 Uhr
Die Feierstunde findet an der historischen Setzungsstelle in Reichardsroth (Gde. Ohrenbach) am nördlichen Ortsende statt.
Mit dem nachfolgenden Link können Sie den Veranstaltungsort aufrufen und sich mit Google Maps navigieren lassen:
Folgende Ehrengäste haben Ihr Kommen angekündigt:
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Herr Kreisrat und Bürgermeister Schneider in Vertretung des Landrates Dr. Ludwig
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stv. Landrat Reinhard Streng - LKr. Neustadt/A - Bad Windsheim
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1. Bürgermeister Johannes Hellenschmidt - Ohrenbach
Es stehen noch Antworten von mehreren eingeladenen Personen aus, die nachgemeldet werden, wenn uns eine Zusage vorliegt.
Eingeladene Vertreter der Bayerischen Staatsministerien für Finanzen und für Heimat, sowie für Wissenschaft und Kunst haben uns aus terminlichen Gründen abgesagt, ebenso wie einige Vertreter des Landesamtes für Denkmalpflege.
An der Grenzsteinsetzung gibt es Getränke und belegte Brötchen.
Lieferanten:
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Metzgerei Schober, Rothenburg, Rückertstraße 3
(LINK: https://www.facebook.com/profile.php?id=100031130898191) -
Weingut Gerhard Blumenstock, Adelshofen, Neustett 25
(LINK: https://weinbau-gerhard-blumenstock.jimdofree.com/)
Die alkoholfreien Getränke werden durch die Gemeinde Ohrenbach zur Verfügung gestellt.
1617 oder die Schatten des 30jährigen Krieges...
PROGRAMM
14.00
Kurze Begrüßung durch den Projektleiter von Historische Grenze, Herrn Jürgen C. Nickel
14.10
Kurzes Grußwort des Kreisrates und 1. BGM, Herrn Schneider (AN) in Vertretung des Landrates Dr. Ludwig
14.20
Kurzes Grußwort des stv. Landrates, Herrn Reinhard Streng (NEA)
...danach Setzung des Grenzsteins, Fotos für die Presse
Bericht zur Grenzsteinsetzung am 02.10.2022:
https://www.historische-grenze.net/post/nach-400-jahren-70-der-originalsteine